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Im deutschen Reich · 1901-04-01 · Heft 4 (April 1901) · p. 195

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 4 (April 1901)
Article
Urtheile über den Prozeß Moritz Levy
Date
1901-04-01
Page
195 (sequence 4)
Language
German
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Uriheile über den Prozeß Moritz Levy. 195 schwören, daß sie an dem und dem Tage, um die und die Stunde, den Gymnasiasten, der damals doch keine interessierende Persönlichkeit war, im Gespräch mit dem Schlächtergesellen gesehen haben. Kein Freund und kein Lehrer Winters weiß von solchem Verkehr, keiner hat je nur davon gehört, doch jeder muß die „Möglichkeit" zugeben. Und die Zeugen sind standhaft. Zwar haben sie anfangs, als sie von Kriminalkommissaren vernommen wurden, nichts von dem Verkehr gewußt; jetzt aber, erinnern sie sich. Zwar giebt es in Könitz drei junge Leute, die Winter ähneln; aber die Zeugen sind doch nicht blind, und ein Jrrthum ist ber ihnen ganz ausgeschlossen.. Zwar hat ein Gymnasialprofessor' mit eigenen Ohren gehört, wie die Hauptzengin auf offener Straße zu einem Bekannten -sagte: „Wir müssen Moritz Levy meineidig machen." Das war aber nur Mädchengeschwätz. Ein Eid ist ein Eid; und wenn zwei Menscöen über dieselbe Thatfache unter dem Eid verschieden aussagen, muß Einer einen Meineid geschworen haben. Das sei nicht nöthig? Jeder von Keiden könne seine Aussage in gutem Glauben beschworen haben? Und man müsse auch die Macht der Suggestion und das Walten der Phantasie wägen, namentlich in einer Stadt, wo zwei Fanatismen aufeinanderstießen und nur Wenige sich die ruhige Klarheit des Auges bewahrten? Unsinn! Mit solchen modernen Schrullen haben wir nichts zu thun. Es giebt nur eine Wahrheit und nur einen allwissenden, allmächtigen, allgütigen Gott. Zu Dem beten wir. Dem muffen wir helfen, damit der Verbrecher endlich gefaßt und bestraft wird. Wir sind überzeugt, daß Moritz Levy, wenn er nicht selbst der Mörder war, dem Mörder Beihilfe geleistet hat. Und diese Ueberzeugung hat unser Gedächtniß so gestärkt, daß wir uns jetzt ganz genau erinnern, Winters' Verkehr mit Levy gesehen zu haben. Die Möglichkeit, daß Moritz Levy dreimal einen Meineid geschworen hat, aus Furcht, daß sein Vater oder er selbst für den Fall des Eingeständnisses eines Verkehrs mit Winter selbst der Ermordung des Letzteren verdächtig erscheinen könne, weist der Verfasser nicht vollständig ab. Er meint aber, daß wenn Moritz Levy zum Meineid durch „unwiderstehliche Gewalt oder eine Drohung, die mit einer gegenwärtigen, auf andere Weise nicht abwendbaren Gefahr für Leib und Leben seiner selbst oder eines Angehörigen verbunden war", getrieben worden sei, er nach dem zweiundfünfzlgsten Paragraphen des Reichsstrafgesetzbuches wohl hätte straflos bleiben müssen. Als er zum zweiteu und dritten Mal schwor, war er durch den ersten Eid gebunden. So kann es gewesen sein; daß es so gewesen ist: dasür^. geben die Aussagen der einunddreißig Zeugen dem modernen Kriminalisten nicht die geringste Gewähr. — Der Ver-

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