Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 3 (März 1901)
- Article
- Konitz
- Date
- 1901-03-01
- Page
- 171 (sequence 3)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 171 ranzig Mark Geldstrafe. Die Verurtheilte hatte in Bezug auf Levy eäußert: „Das ist der Mörder". (Dabei müssen besondere Milderungsründe geltend gemacht worden sein, da Juden,- welche den Schlachternetftcr Hoffmann als Mörder bezeichnet hatten, erheblich härter ^straft sind!) — Bernhard M a s l o f f, der im November )or. Js. wegen Meineides zu einem Jahre Zuchthaus verurtheitt wurde, mid dessen von den Geschworenen befürwortetes Gnadengesuch zurückzcwiesen ist, wurde nach der Strafanstalt Graudenz gebracht. Die zu 2H2 Jahren Zuchthaus verurtheilte Schwiegermutter Masloff's, bisherige Gesindevennietherin Anna Roß, wird ihre Strafe in Rhein in Ostpreußen -verbüßen. — Das Meineidsverfahren gegen die Familie Matthäus Meyer aus Könitz ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft bereits am 8. Februar d. Js. 'eingestellt worden. — Seit dem *20. Januar Hestedt in Könitz eine Ortsgruppe des antisemitischen „Deutsch-nationalen Handlungsgehülfen- Verbandes", der an jedem Dienstag nach dem 1. und 15. des Monats im Hotel Kr^bs tagt. Ärajemski im Hause Jeleniewski ist erster Vorsitzender, Fischer stellvertretender Vorsitzender. Löschmann Schriftführer. Maslowski stellvertretender Schriftführer, Oelke, Kassenführer. — Bei einem Ausflüge der Komtzer höheren Töchterschule nach dem Schlochauer Wäldchen im August v. Js. soll der inzw.scheu von Könitz verzogene jüdische Hnndlungsgehülfe, Heinrich Friedländer, zu einer durch einen anderen jungen Mann erfolgten Bestellung einer Stulle hinzugesetzt haben: „ffiit evangelischem Schinken". Zwei am selben Tlsche befindliche Frauen (Frau Oberwachtmeister Auguste Schäfer und Frau Wachtmeister Charlotte Faust aus Könitz) fühlten sich dadurch in ihren religiösen Gefühlen gekränkt. Auf erstattete Anzeige verurtheilte das Schöffengericht zu Schlochau am 20. Dezember v. Js. den jungen Mann, — der die Aeußerung gethan zu haben, entschieden bestritt, — wegen öffentlicher Beleidigung und groben Unfugs zu loO Mark Geldstrafe ev. 20 Tagen Gefängniß. Die gegen dieses ldtheil eingelegte Berufung wurde verworfen, obwohl 11 einwaudsfrote Zeugen erklärten, die fragliche Aeußerung nicht gehört zu haben trotzdem sie zu derselben Tischgesellschaft gehörten. Die „Ostdeutsche Tageszeitung" schreibt: „Die Wirkungen der „wissenschaftlichen Ritualmord-Vorträge des antisemitischen Pfarrers Krösell in Klorin auf das minder urtheilsfähige Publikum illustriert recht anschaulich folgender Gerichtsbericht des „Pyritzer Kreisblattes": „„Der Invalide Karding aus Sabow hatte am Abend des 3. Januar nach der Rückkehr aus dem Plath'jchen Lokale, wo ein Vortrag des Herrn Pfarrer Krösell stattfinden sollte, den gerade aus