Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 3 (März 1901)
- Article
- Konitz
- Date
- 1901-03-01
- Page
- 170 (sequence 2)
- Language
- German
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170 Im deutschen Reich. Masse stehend, Aepfel verspeisten und ausgelassen lachten, während das Geschrei der Delinquentin die Ohren aller Menschlichfühlenden zerriß. Unsere Rechtspflege ist milder geworden, die Rohheit aber geblieben. In Konih konnte man lachen, als der Staatsanwalt ein so hohes Strafmaß für den Angeklagten beantragte und 'dieser in Verzweiflung zu Gott aufschrie. Gewiß ist der Eid der Grundpfeim der Rechtspflege, und mit aller Strenge muß gerade im geheimnißvollrn Falle Winter verfahren werden. Rach meinem Ermessen aber kommen bei dem Derurtheilten mildernde Umstände in Betracht. Da Staatsanwalt selber nahm an, daß der Angeklagte aus Furcht falsch geschworen habe. Für Moritz Levy aber war Anlaß zur allergrößten Furcht vorhanden. Auf feine Familie waren die dunklen Schatten des Verdachts gefallen, und er sah sich umringt von Christen, die den Juden das gleiche Wohlwollen entgegenbrachten, wie der Patriarch im „Nathan". Hat er die Schuld auf sich geladen, so geschah es in drangvoller Lage. Daneben kommt in Betracht, daß keiner der Zeugen etwas gegen den Charakter des Angeklagten anzuführen wußte, ja ein Lehrer bekundete gar, daß Levy in der Turngemeinde beliebt war, bis die antisemitische Strömung einsehte^'. — Die ,,Jüd. Presse" schreibt: „Trotz der energischen Sprache des öffentlichen Anklägers und trotz des Verdiktes der „Richter aus dem Volke" sind wir nach wie vor der unerschütterten Uebcrzeugung, daß die Verurteilung einen Unschuldigen getroffen hat, daß der Beklagenswerte das Opfer eines Justiz-Jrrthums geworden ist. Ob dieser Jrrtbum noch wird berichtigt werden können, hängt von dem Schicksal der Revision ab, welche Seitens der Verteidigung dem Reichsgericht bereits Zugestellt worden ist, mit dem Anträge, daß die etwaige erneute Verhandlung nicht in Könitz stattfinoen, sondern einem benachbarten Schwurgericht übertragen werden möge. Wie vorauszusehen war, wird das Urtheil und werden zumal gewisse Redewendungen des Ersten Staatsanwalts von den Antisemiten für ihre weitergehenden Beschuldigungen gegen die Juden überhaupt und gegen die Familie Levy insbesondere mit wüthiger Geschäftigkeit ausgeschlachtet". — Die Verteidigung hat aber sofort nach Schluß der Verhandlung angefragt,, ob der Entfernung der Familie Levy aus Könitz mit Bezug auf diese Aeußerung irgend welche Bedenken entgegenständen. Darauf erfolgte amtlich die Antwort, daß' der Elfte Sta.itsanwalt „kein Bedenken gegen die Entfernung der Familie Levy aus Konih geltend zu machen habe". — Das Konitzer Schöffengericht verurteilte die im MaSloff-Prozeß wegen Meineides zu 2^ Jahren Zuchthaus verurtheilte Gestndevermietherin Anna Roß wegen Beleidigung des Fleischermeisters Adolf Levy zu