Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 3 (März 1901)
- Article
- Berlin
- Date
- 1901-03-01
- Page
- 168 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2316602-2316676-2316680-2327446--07936-2327555- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
168 Im deutschen Reich. die Herren Kantor A. Friedmann und Musikdirektor William Wolf am Freitag, den 12., Sonnabend, den 13. und Sonntag, den 14. April und auch schon vorher bereit. Weitere Auskunft ertheilt das Bureau des Deutsch-Israel. Gemeindebundes, Berlin W., Sigismundstr. 5. + Magdeburg, 1. März. In der hier erscheinenden antisemitischen „Sachsenschau" erschien s. Z. eine Noüz über den „Polnaer Blutmord", in der sich folgender Passus fand: „Kurz nach der Ermordung der Anna Hruza wurde vom Schächter Moriz Kurzweil in Goltsch-Jenikau an den Rabbiner Goldberger in Polna ein-Packet, dessen Inhalt als „Parfüm" deklariert war, aufgegeben^ jedoch von der Post aufgehalten, und dem Bezirksgericht übergeben. Es fand sich ein mit schwarz-rothen Kügelchen 'gefülltes Fläschchen darin vor. Die Professoren Hlava und Horbaczewski von der Prager Universität unterzogen dasselbe einer eingehenden Untersuchung und stellten fest, daß die Kügelchen im Fläschchen thatsächlich Blutkügelchen sind. Zn welchem Zwecke mag wohl der Schächter Kurzweil, kurz nach dem^Blutmorde der Hruza dies Blut enthaltende Fläschchen an den Rabbiner in Polna geschickt habend" Wegen vorstehender Notiz erhob der Schächter Moriz Kurzweil in Wien gegen den Redakteur Karl Faßhauer zu Magdeburg Beleidigungsklage. Das Magdeburger Schöffengericht sprach den Beklagten am 22. Novemb.r 1900 frei, weil eo das Vorhandensein einer vorsätzlichen, rechtswidrigen, die Persönlichkeit des Privatklägers mißachtenden Kundgebung nicht als feftgestellt erachtete. Die erste Strafkammer des Landgerichts zu Magdeburg gelangte aber in der- Hauptverhandlung am 28. Februar zu einer anderen. Ansicht und verurtheilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 400 Mk. — Der Redakteur Faßhauer, der sich nicht entblödet hatte, eine schändliche Denunziation gegen den jüdischen Schächter zu veröffentlichen —- an der Sache selbst war kein wahres Wort! — klagt nun nach seiner Derurtheilnng als „überführter Denunziant" in der „Sachsenschau" über Denunziationen. Cr stößt gegen „Denunziantenvereine" dort spaltenlange Verwünschungen aus, auch die fürchterliche Drohung, daß er in feinem Blatte ferner keinen Namen von Juden mehr nennen werde. Ja, wovon soll seine Zeitung dann noch leben, wenn sie keine Juden mehr beleidigen oder verleumden Willi Die Drohung ist offenbar auch nicht ernst gemeint, dennals angebliche Juden werden in derselben Nummer, außer dem unvermeidlichen (als Christen geborenen, aber von den Antisemiten trotzdem beharrlich als Juden ausgegebenen) SLernberg, auch wieder der Waarenhausbesiher Jandorf und die Sozialdemokratin Rosa Luxemburg angerempelt!