Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 3 (März 1901)
- Article
- Ueber das Schächt-Urtheil des Oberverwaltungsgerichts
- Date
- 1901-03-01
- Page
- 154 (sequence 14)
- Language
- German
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154 Im deutschen. Reich. gesetzt worden, weil der völlig überflüssige und wohl kaum zulässige Antrag gestellt war, den Gemeindebeschluß für unzulässig zu erklären beantragt der Schlächter künftige was völlig, der Sachlage entspricht, das gegen ihn im Einzelfalle erlassene Verbot außer Kraft zu setzen, so ist der Streitwerth und sind die Kosten minimal. Wir sind auch der Meinung, daß unser Verein den Rechtsschutz in geeigneten Fällen nicht versagen wird. Leider begegnen wir vielfach noch selbst in den Kreisen der Interessenten vielen unbegründeten Dorurtheilen, manch, gefährlicher Lässigkeit, einem bedenklichen Opportunismus. Diese Fehler müssen abgelegt werden. Was wir wollen, ist nur unser Recht, unsere Gleichberechtigung. Und wenn die Freiheit nur die Negation gesetzlicher Beschränkungen ist, nun wir sind schon damit zufrieden, daß die noch vorhandenen ungesetzlichen Beschränkungen fallen. Einen Mangel an Bescheidenheit wird uns dann gewiß niemand vorwerfen.