Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1901)
- Article
- Berlin
- Date
- 1901-02-01
- Page
- 95 (sequence 6)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 95 fuhr elf Auflagen und hat eine außerordentlich weite Verbreitung gefunden". — Ein im „Berl. Tazebl." dem Dahingoschiedenen gewidmeter, ähnlicher Nachruf, veranlaßte die „ Staatsbürger-Ztg." zu folgender taktlosen Notiz, die niedriger gehängt werden muß, um zu zeigen, daß sich selbst Toten gegenüber die Niedrigkeit der Gesinnung einer gewissen Presse nicht verleugnet: „Auf der Judenstraße. Das „Berl. Tageblatt" bringt einen Nachruf für einen Justizrath Rechtsanwalt Felix Litthauer. Die Familie stammt, wie der Name zeigt, aus Litthauen. seine Anwaltsthätigkeit begann unser Felix in Schrimm, dann war er in Posen thatig, und seit fünf Jadxen weilte er in Berlin. „Der Zug nach dem Westen." — Ja, er war unser, und das Andenken dieses Ehrenmannes wird ein gesegnetes bleiben! & Könitz, 15. Februar. In der Winter'schen Angelegenheit ist nichts Neues von Belang zu berichten. Wenn auch die Angelegenheit hier nach wie vor da? Hauptgesprächsthema bildet, dringt doch von den Einzelheiten der laufenden Untersuchung nicht das Mindeste in die breite Oeffentlichkeit. Was darüber geschrieben wird, gehört in das Reich der Kombination. Die von antisemitischer Seite ausgestellte Behauptung, daß sich in den Händen der Vereinigung zur Aufklärung des Konitzer Mordes, wcrthvolles Material befinde, das in den nächsten Processen verwendet werden solle, ist völlig unglaubhaft. Der Justizmi-.ister Schönstedt, der philosemitijcher Neigungen kaum verdächtig ist, hat in der Kammer öffentlich gesagt, die Unterzeichner desbekannten Aufrufs der Vereinigung hätten bei der Vernehmung vor dem Richter erklärt, daß sie garnlchts wüßten. Der Minister sagte ferner: „Es ist nicht gut, wenn in dieser Weise Privatpersonen den Beruf übernehmen, einzurreten für das, was Pflicht der Behörde ist. Es liegt darin ein Vorwurf gegen diese Behörde, der der Begründung entbehrt. Ein solcher Vorwurf ist auch aus dem Aufruf des Komitees zu entnehmen. Ich kann mit meinem Bedauern nicht zurückhalten, daß Männer in angesehener Stellung, darunter auch Geistliche beider Konfessionen, diesen Aufruf erlassen haben. Der Zweck der Sache wird durchaus verfehlt bleiben". — Unter dem Drucke des § 11 des Preßgesetzes sah sich das „Konitzer Tageblatt" gezwungen, folgende Berichtigungen zu veröffemlichen: „Es ist nicht wahr, daß die Haussuchung vor der Badezelle am Synagogengrundstück Halt machte; vielmehr wurde die ganze Badeanlage auf's gündlichste amtlich durchsucht." Der Synagogen-Dorstand. — „Es ist nicht wahr, das die Durchsuchung meiner Räumlichkeiten vor dem Schlafzimmer meiner angeblich kranken Eheftau Halt machte, vielmehr sind