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Im deutschen Reich · 1901-02-01 · Heft 2 (Februar 1901) · p. 91

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 2 (Februar 1901)
Article
Berlin
Date
1901-02-01
Page
91 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 91 bürgerliche Gleichberechtigung wegen ihrer Zugehörigkeit zur mosaischen Religion Lhatsächlich nickt genießen. An (gucr Excellenz als königlich preußischen Ministerpräsidenten und als deutschen Reichskanzler wenden wir uns unter Berufung auf § 12 der preußischen Verfassung und unter Berufung auf das Reichsgesetz vom 3. Juli 1869 betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung, damit ein Präjudiz verhütet und damit eine staatsbürgerliche Zurücksetzung, wie sie die Worte Seiner Excellenz des preußischen Justizministers Herrn vr. Schönstedt feststellen, von unseren Glaubensgenoffen ferngehalten werde. Tie Vorstände der jüdischen Gemeinden sind die einzigen gesetzlich organischen Vertretungen des Judenthums in Preußen. Wir haben uns daher für verpflichtet gehalten, bei Euer Excellenz, dem höchsten verantwortlichen Hüter der verfassungsmäßigen Zustände im Reiche wie in Preußen, vorstellig zu werden. Wir vertrauen, daß Euer Excellenz jene Schritte Lhun wird, die erforderlich sind, damit die jüdischen Staatsbürger im Besitze der ihnen durch Verfassung und Gesetz gewährleisteten Rechte rhatsachlich bleiben." Aehnliche Eingaben haben Vorstand nnd Repräsentantenversammlung der jüdischen Gemeinden in Königsberg i. Pr., Stettin, Frankfurt a. M. und andere gemacht. — Am 10. Februar fand im großen Saale der Viktoria-Brauerei eine Protestversammlung jüdischer Bürger Berlins statt, in welcher Stadtverordneter Louis Sachs den Vorsitz führte. Erster Referent war Stadtverordneter vr. Paul Nathan, welcher betonte, daß es sich bei den Aeußerungen des Justizministers über die staatsbürgerliche Stellung der Juden nicht um eine bloße Notariats-, sondern um eine wichtige Prinzipienfrage handle, um die Stellung der Juden in der Staatsverwaltung überhaupt; von diesem Ausgangspunkte dürfe man sich um keinen Preis abdrängen lassen. Der zweite Redner, Stadtverordneter Justizrath Cassel erinnerte u. a. daran, daß die Ernennungen jüdischer Richter schon seit langer Zeit ins Stocken gerathen seien, daß seit über 10 Jahren kein jüdischer Richter zum Richter zweiter Instanz ernannt worden, und daß auf dem Gebiete der anderen Staatsverwaltungen nach des Ministers Zugeständniß Juden überhaupt sirngehalten werden. Trotz der Angriffe würden die Juden die Situation geduldig ertragen, denn sie seien überzeugt, daß es diesen Angriffen nicht gelingen werde, die Entwickelung der Zukunft ständig zu verkümmern. Als dritter Redner führte Rechtsanwalt vr. Eugen Fuchs den juristischen Inhalt der Sätze der Verfaffung vor, um die es sich hier handle, um zu dem Schluffe zu kommen, daß Wortlaut und Geist der Versaffung ganz klar und unzweideutig feien, und der Minister weder den Wortlaut noch den Geist der Verfaffung für sich habe.

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