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Im deutschen Reich · 1901-01-01 · Heft 1 (Januar 1901) · p. 28

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 1 (Januar 1901)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1901-01-01
Page
28 (sequence 8)
Language
German
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28 Im deutschen Reich. dem Drucke der Krisis leidenden fremden (d. h. jüdischen) Handwerker richtete. Die Führung dieser Bewegung hatte der als Vorstadt- Agitator und Volkstribun unterster Kategorie bekannte Abgeordnete Bratescu übernommen, der schon in der ordentlichen ParlamenLssitzung von 1899/1900 einen Gesetzantrag .eingebracht hatte, wonach kein Fremder zur Ausübung eines Handwerks in Rumänien zugelaffen werden sollte, bevor er nicht von der betreffenden rumänischen Zunft ein Befähigungszeugniß erhalten hätte. Ob die rumänische Regierung dagegen genügenden Widerstand leisten wird, ist zu bezweifeln. Erweist sie sich schwach, so werden die jüdischen rumänischen Handwerker in der neuen Welt eine neue Heimath suchen und bei ihrem Fleiß und ihrer BedürfnißlosigkeiL auch sicher finden. Während aber so der Zug nach dem Westen fortdauert, dürfte derjenige nach dem Osten bald ganz aushören. Die türkische Regierung hat die Verfügung erneut, wonach die sich in Geschäften oder als Pilger nach Palästina begebenden Juden sich dort nicht länger als drei Monate aufhalten dürfen. Diese Erneuerung erfolgte trotz der Proteste der Botschafter, die sich auf das im Anschlüsse an den Pariser Vertrag erlasiene Gesetz beriefen, welches den Angehörigen der fremden Staaten das Recht der Ansiedelung in allen Theilen der Türkei zuerkennt. Als Gründe des Verhaltens der in konfessioneller Beziehung sonst sehr toleranten Pforte werden nicht nur die Maffenauowanderungen aus Rumänien, sondern auch die Eindrücke angesehen, welche einige argwöhnische, türkische Staatsmänner von den politischen Plänen der Zionisten empfangen haben. Es wäre in hohem Grade bedauerlich, wenn dadurch das jüdische Kolonisationswerk, mit welchem keinerlei politische Zwecke verbunden sind, ernstlich geschädigt würde. A. L. <2^ KorrespsnLsn?§n. S Berlin, 20. Januar. Vor dem Kammergericht zu Berlin bildete am 21. v. M. der berüchtigte Glößsche Bilderbogen .,Das Blutgeheimniß" den Gegenstand der Verhandlung. Im Juli v. I., als die Aufregung in Folge des Konitzer Mordes in der dortigen Gegend einen hohen Grad angenommen hatte, stellte in Schneidemühl der Barbier Poradowski in seinem Schaufenster den in rothem Druck hergestellten Bilderbogen Nr. 13 „Das Blutgeheimniß" aus. In demselben sind die seit ca. 1000 Jahren angeblich von Juden begangenen Ritualmorde in kraffen Bildern geschildert. Der Aufforderung der Polizeibehörde, diesen

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