Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1901)
- Article
- Das ärztliche Gutachten in der Konitzer Mordaffaire
- Date
- 1901-01-01
- Page
- 20 (sequence 2)
- Language
- German
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20 Im deutschen Reich. Nun-wird auch noch von den Sachverständigen die Möglichkeü offen gelassen, daß das Opfer erst erstickt und daß dann an chm der Halsschnitt vorgenommen sei. Diese Annahme ist geeignet, noch mehr Erstaunen und Befremden zu erregen als die erste, und läßt vermuthen, daß diejenigen, die dies angaben, nie selbst gesehen haben, welche Veränderungen diese beider, Eingriffe hervorriefen. Wenn man ein Thier akut durch Chloroform ersticken läßt unt das gut schlagende Herz freilegt und öffnet, so fließt noch Blut, mit unter sogar rhythmisch, aus. Man kann aber Dorhöfe und Vcntrikc offnen und so viel Blut ausfließen lasten, als nur spontan kommen will und man wird doch die Körpermuskulatur noch so gefärbt sehen, wr eben ein frischer Muskel aussieht. Es ist dies erklärlich: Mit den Stillstand der Athmung hält die wirkliche Pumpwirkung des Herzen, nur noch relativ so kurze Zeit an, daß von einem Hinausschaffen vor sehr viel Blut gar nicht die Rede sein kann. Nach jedem. Erstickungs tode lasten sich zwei Phasen der Herzbewegung unterscheiden, 1) du noch die Blutbewegung beeinflußenden und 2) die leer gehenden. Di, letzteren, die durch die automatischen Herzganglien veranlaßt werden halten sehr viel länger an, als die ersteren, ja ich habe sie in Vor lesungsverjuchen noch über 1'/, Stunden dauern sehen. Es schließt somit die Erstickung eine nachherige Verblutung in chirurgischen und forensischen Sinne geradezu aus. Und nun ist es nothwendig, eine wissenschaftliche Motivirung de beregten Gutachten von den Beteiligten an einer Stelle zu erhalten wo eine breite Diskussion möglich ist." So rmit die Kritik des Gutachtens. Es wäre sehr wünschenswerth, wenn die angerufenen Gutachte dieser Anregung Folge geben würden.