Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1901)
- Article
- Das ärztliche Gutachten in der Konitzer Mordaffaire
- Date
- 1901-01-01
- Page
- 19 (sequence 1)
- Language
- German
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19 Aas ärztliche Gutachten in der Konitzer Wordaffaire. Unter dem Titel „Berblutnng und Erstickung" bringt der bekannte Berliner Pharmakologe Prof. Lewiu in der am 17. Januar erschienenen Nummer der „Deutschen medizinischen Wochenschrift" einen Beitrag Zur Sachverständigenfrage, der, abgesehen von den allgemeinen Erörterungen, für die Leser dieser Zeirschrift von besonderem Interesse ist, weil er sich kritisch mit den in der Konitzer Mordaffaire abgegebenen ärztlichen Gutachten befaßt. Bei der Bedeutung der ganzen Angelegenheit auch von diesem Gesichtspunkt aus möge der wichtigste Thcit des Artikels wörtlich wiedergegeben sein. Nachdem der Verfasser einleitend darauf hingewiesen hat, daß es unter schwierigen Umständen in der Natur der Sache liege, wenn der zu einem sachverständigen Gutachten herangezogene Arzt nicht in der Lage sei, ein einwandfreies, wissenschaftlich begründetes Gutachten abzugeben, da er nicht in allen für diese Thätigkeit in Betracht kommenden Hilfswissenschaften genügend unterrichtet sei, — L. verlangt deshalb, daß die Richter in wichtigen Fällen besondere Sachverständige hören —, fährt er folgendermaßen fort: „Anlaß zu diesen Bemerkungen geben mir Berichte, die bei Gelegenheit der Verhandlungen in Sachen des Winter'schen Mordprozesses veröffentlicht wurden. Dort ist, vorausgesetzt, daß die Zeitungsberichte zutreffend sind, von Gerichtsärzten begutachtet worden, daß der Ermordete durch Verbluten nach vorgenemmenem Halsjchnitt geendet habe. Dies wird als wissenschaftliche, autoritative Meinung sicher und fest ausgesprochen, und dieses Gutachten wird gegeben angesichts der Thatsache, daß die Leichentbeile zwei Tage im Wasser gelegen haben und erst mehrere Tage später obduziert wurden. Haben diejenigen, die dieses Gutachten abgaben, den Versuch gemacht, irgend einen Tbeil eines z. B. durch Blausäure getödteten Thieres zwei Tage in Wasser liegen zu lassen, um sich ein Urthei! über den Zustand, in den dieser Theil nach dieser Zeit gerathen ist zu bilden? Ich habe solche Versuche vor Jahren angestellt, als ich künstlich die Adipocirebildung herbeizuführen suchte. Die Auslaugung des Blutes geht sehr schnell vor sich, da aus jedem geöffneten Gefäß jedes durch das umgebende Wasser gelöste und ausfließende Lluttheilchen Saugwirkungen nach rückwärts hin ausübt.