Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1900)
- Article
- Alphonse Levy [Rezension]
- Date
- 1900-12-01
- Page
- 672 (sequence 2)
- Language
- German
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672 Im deutschen Reich. zügelloser Volkswuth, die ebenso sehr durch den wirtschaftlichen Niedergang als durch den religiösen Gegensatz veranlaßt waren. Zu dieser Zeit erscheint die Judengemeinde der Stadt Meißen wie eine Oase. Bis in den Anfang des 13. Jahrhunderts hinein dursten die Juden Grundstücke besitzen und Feld- und Gartenbau treiben. Und als sie auch hier schließlich in ihrem Erwerb beeinträchtigt, auf die den Christen nach kanonischem Gesetz verbotenen Geld- und Darlehnsgeschäfte beschränkt wurden, fand sich ein Fürst, der erleuchtet genug war, ihnen wenigstens in dieser Erwerbsquelle einigen Rechtsschutz zu gewähren. Heinrich der Erlauchte gab ihnen im Jahre 1265 Gesetze, die von einem für jene Zeiten seltenen Billigkeitsgefühl zeugen. Der Gerichtsstand der Juden, das Verfahren bei Geltendmachung ihrer Forderungen und der Betrieb ihres Pfandgewerbes wurden geregelt und die Härten des Sachsenspiegels wenigstens einigermaßen gemildert. Die Meißener Juden wohnten außerhalb der Stadtmauern, wo auch ihre Synagoge stand. Wenn auch die Erzählung von dem großen Sanhedrin in Meißen eine Fabel ist> so ist doch als gewiß anzunehmen, daß dort eine Bildungsanstalt für Lehrer sich befand; wißen wir doch, daß, wo die Juden unbeschränkt und ungekränkt ihrem Erwerbe nachgehen durften, sich bei ihnen das Bedürfniß nach geistiger Thätigkeit und wisienschaftlicher Arbeit stets einstellte. Diese Zeit ruhiger Fortentwickelung dauerte kaum ein Jahrhundert. Als im Jahre 1347 die von Südfrankreich aus verbreitete Fabel in Deutschland Glauben fand, daß die der „schwarze Tod" genannte Pest durch die Brunnenvergistung seitens der Juden herbeigeführt sei, vermochten gegen die erregten Volksmasien weder Papst Clemens VI. noch Kaiser Karl IV. etwas auszurichten. Am 15. Februar 1349 wurden alle Juden in Meißen und im Thüringer Lande getödtet. Die Verfolgungen hörten nicht auf, obwohl nach dem Tode Friedrichs des Ernsthaften der Kaiser Karl IV. dessen Söhnen den „Judenschutz" übertrug. Wenn 1375 die Fürstenbrüder Friedrich, Balthasar und Wilhelm gegen einen 6 Jahre zu zahlenden Zins von 1100 Gulden versprachen, die Juden in ihren besonderen Schutz zu nehmen, sie von den Gerichten der Vögte und Schultheißen zu eximieren und ihnen so gut Recht wie den Christen zu belaßen, so waren das Versprechungen, die sie weder erfüllten, noch erfüllen konnten. Das 15. Jahrhundert zeigt kein erfreulicheres Bild« Bald herangezogen oder zugelassen und geduldet, hier und da mit Rechten auSgestattet, die von den Heimathlosen im Vertrauen auf eine Urkunde theuer erkauft wurden, dann mit immer neuen Zöllen und Steuern („Beten") gedrückt und schließlich auf irgend eine leicht-