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Im deutschen Reich · 1900-12-01 · Heft 12 (Dezember 1900) · p. 645

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 12 (Dezember 1900)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1900-12-01
Page
645 (sequence 13)
Language
German
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Umschau. 645 zurückgekehrt waren. So traurig diese Vorgänge sind, haben sie doch den erfreulichen Beweis geliefert, daß die begeistertste Vaterlandsliebe die Juden niemals daran hindert, da2 ihren fremdstaatlichen Glaubensgenossen zugefügte Leid mitzuempfinden und offene Herzen und Hände zu haben, um jenes Leid nach Kräften zu lindern. Das Judenthum ist nur in den Werken 'der Barmherzigkeit international; der Antisemitismus aber ist die verkörperte Jn^ernationalität des Hasses — und der Dummheit! A. L. KorresPorrderrzerr. ^5p Berlin- 20. Dezember. Mit Einstimmigkeit gelangte in der Repräsentanten - Versammlung der jüdischen Gemeinde folgende Resolution zur Annahme: „Die Nepräsentanten- Dersammlung weist die im Oktoberheft der „Preußischen Jahrbücher" anonym erschienenen Angriffe gegen die jüdische Religion und den jüdischen Gottesdienst als unzutreffend zurück und bezeichnet es als widerspruchsvoll und nicht ehrenhaft, daßEltern ihre Kinder einem Glauben zuführen, den sie für sich selbst als nicht annehmbar erachte n." Am 1. April 1901 tritt für den ganzen Umfang des Preußischen Staates das Gesetz vom 2. Juli 1900 „über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger" in Kraft. Dieses Gesetz erweitert, in Uebereinstimmung mit den schon in andern Bundesstaaten in Kraft befindlichen gesetzlichen Bestimmungen, den >treis der zwangsweise zur Fürsorgeerziehung zu überweisenden Minderjährigen ganz bedeutend. Diese Art der Erziehung soll ausschließlich aus konfessionellem Boden stattfinden. Allein bisher bestanden für verwahrloste Kinder, die nicht in Familien untergebracht werden können, nur'Anstalten mit ausgesprochenem christlichen Charakter. Der Deutsch- Israelitische Gemeindebund, welcher diese Angelegenheit längst zum Gegenstände seiner Berathungen gemacht hatte, kann jetzt mit Genugthuung konstatieren, daß ein wohlthätiges Ehepaar ihm ein Schloß in Pommern mit dazu gehörigen 40 Morgen Park, Garten,

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