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Im deutschen Reich · 1900-11-01 · Heft 11 (November 1900) · p. 612

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 11 (November 1900)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1900-11-01
Page
612 (sequence 5)
Language
German
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612 Im deutschen Reich. verleumdet hatten, auf Anklage derselben zu je 100 Mark Geldstrafe verurtheilt seien, und daß dem polnischen Antisemitenblatt „Postep", welches das Märchen zu Hetzzwecken weiter verbreitete, ein Geldstrafe von 150 Mark auferlegt wurde. Gegen das Dresdener Antisemitenblatt „Deutsche Wacht" erhob die Bromberger Polizei Klage, weil ihr zur Last gelegt worden, „aus zärtlicher Besorgniß" für die Staatsbürger jüdischen Glaubens das Vergehen eines Juden vertuscht zu haben. Die darauf verhängte Geldstrafe von 75 Mark scheine zwar geringfügig, sei aber doch bemerkenswerth, weil gerade in Sachsen Bestrafungen antisemitischer Blätter zu den größten Seltenheiten gehören. Dagegen sei in Berlin die Verurtheilung des Redakteurs der „Germania", Contzen, zu einem Monat Gefängniß wegen einer Beleidigung der Konitzer Untersuchungsbehörden ein Zeichen strafferen Vorgehens. Die Rechtsschutz-Kommission habe sich aber nicht nur mit Strafsachen beschäftigt, sondern vielfach Gutachten in öffentlich rechtlichen Dingen abzugeben gehabt und dafür bei vielen Glaubensgenoffen Dank erworben. Besonders häufig war dies in Bezug auf die antisemitischen Versuche, Schächteinschränkungen herbeizuführen, der Fall. Der Vorstand des „Berliner Thierschutz-Vereins" habe den sonderbaren Versuch gemacht, seine jüdischen Mitglieder zu verleiten, durch Erklärungen gegen die Schächtmethode dem antisemitischen Wunsche Vorschub zu leisten. Sollten weitere derartige Versuche stattfinden, so möchten die Betreffenden dies dem Central-Verein sofort mittheilen. In Bezug auf die bedauerliche Neigung zur Fahnenflucht sei ein erfreulicher Stillstand zu konstatieren. Um so peinlicher berührte ein Aufsatz in den „Preußischen Jahrbüchern", in welchem ein unbekannter Verfasser „Kindertaufen"' empfahl, ohne zu berücksichtigen, wie schimpflich es sei, seinen Kindern einen Glaubenswechsel aufzuzwingen, für. den man sich selbst für zu gut hält und damit das zu zerstören, was den Juden stets als besonders werthvoll galt, die Solidarität der Familie. — Auch diese Ausführungen wurden sehr beifällig ausgenommen. Nach Eröffnung der Diskussion ergriff Herr Rechtsanwalt Drucker das Wort und erkannte zwar die Thätigkeit des Central- Vereins als eine sehr dankenswerthe an, empfahl aber eine weit schärfere Tonart. Von derselben bot er durch einen ungeschminkten Meinungsausdruck über die Herren Graf Pückler, Wilhelm Bruhn und Rechtsanwalt Hahn eine überaus kräftige Probe. Schließlich gab der Redner dem Wunsche Ausdruck, daß ein Organ gegründet werde, welches durch tägliches Erscheinen die Möglichkeit gewähre, die sich häufenden antisemitischen Lügen schleunigst und energisch zu widerlegen. — Nachdem Herr Kaufmann Louis Wiener seiner

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