Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 11 (November 1900)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1900-11-01
- Page
- 611 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2316602-2316663-2316674--07435-2326856- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
verei'nsnachrich ten. 611 heit eine sehr umfangreiche und schwierige. Arbeit erwachsen sei. Die Kommission habe sich mit nicht weniger als sieben Prozeßen, die mit dieser Sache Zusammenhängen, beschäftigen müffen. Nur einer derselben sei durch die Freisprechung Jsraelski's endgiltig erledigt. Da Jsraelski in Könitz nicht bleiben konnte, sei demselben durch private Wohlthätigkeit Gelegenheit geboten worden, sich anderwärts eine Existenz zu gründen. Der auf das Zeugniß von hep-hep-rufenden Knaben wegen Meineids zu Zuchthausstrafe verurtheilte Kaufmann Jacoby in Tuche! habe allgemein den Leumund eines Ehrenmannes und werde hoffentlich in 'der Revisionsinsstanz sein Recht finden. Aehnlich verhalte es sich mit dem Prozeß der Familie Rosenthal in Camin, in welchem das belastende Zeugniß von einem Dienstmädchen herrühre, deffen Verlogenheit sich schon in früheren Fällen in auffallender Weise kundgegeben haben soll. Sehr erfreulich sei es, daß alle in Betracht kommenden behördlichen Organe das Märchen vom Nitualmord weit von sich abgewiesen haben und ohne Dorurtheil ihres Amtes walten. Der Vorsitzende des Central-Vereins, Herr Rechtsanwalt Dr. Horwitz, habe als Anwalt des Schlächtermeisters Lewy einen Strafantrag gegen die „Staatsbürger-Ztg." wegen Beleidigung des Lewy gestellt. Voraussichtlich werde dieser in dem Maffenprozeß gegen die „Staatsbürger-Ztg." mit zur Sprache kommen. Eine Verurtheilung der Redakteure dieses Blattes würde ein empfindlicher Schlag für den Antisemitismus sein und eine entschiedene Befferung der Ve^ iltniffe herbeiführen. — Ueber den Ausgang des Prozeßes Pückler tu man sich des Urtheils enthalten und sich damit begnügen, daß demselben wiederholt das gerichtliche Zeugniß ausgestellt wurde, daß seine Reden nicht ernst zu nehmen seien. Nach Ansicht der Richter ist auch Berlin nicht der Boden, auf welchem solche Reden gefährliche Wirkungen erzeugen können. Daß selbst der Gesinnungsgenosse Pückler's, der ehemalige Hofprediger Stöcker, sich veranlaßt fühlte, in seinem Organ „Volk" zu erklären, daß er derartige Hetz- und Brandreden mit dem christlichen Gebote der Nächstenliebe für unvereinbar halte, zeige aber doch, wie weit es mit der antisemitischen Bewegung gekommen sei. — Wenn sich die bei der letzten Wahl im 6. Berliner Wahlkreise von den Konservativen und den Antisemiten aufgewandte Mühe, dem Rechtsanwalt Ulrich ein Mandat zu verschaffen (wobei man sogar die Juden für diesen judenfeindlichen Kandidaten zu werben versuchte) als eine ganz vergebliche erwies, möge die Pücklerei dazu wesentlich beigetragen haben. Aus den weiteren Berichten war hervorzuheben, daß zwei Pudewitzer Bürger, welche ein albernes Blutabzapfungs-Märchen erfunden und dadurch eine jüdische Familie