Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 11 (November 1900)
- Article
- Gnesen
- Date
- 1900-11-01
- Page
- 603 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 608 Glatze! durch eine unwahre Behauptung verächtlich gemacht und in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt zu haben, am 1. Oktober von der auf Grund der §§ 185, 186, 194, 196 und 61 des St.-G.-B. erhobenen Anklage freigesprochen und die Kosten der Staatskaffe auferlegt. Durch die Verhandlung vor der Berufungsinstanz ist folgender Sachverhalt als erwiesen angesehen worden: Eines Tages im April 1900 hatte der Schulknabe Peter Meyer Backwaaren nach der Wohnung der. Angeklagten Salomonis gebracht und die von der letzteren ihm zum Esten angeborenen Mazzeskuchen mit dem'Bemerken abgelehnt, „daß Christenblut in demselben enthalten sei", die Frage der Johanna Salomonis aber, woher er dies wisse, dahin beantwortet, daß sein Lehrer dies in der Schule gesagt habe. Frau Johanna Salomonis hat die Aeußerung des Peter Meyer ihrem Mann, dem Angeklagten Salomon Salomonis und ihrem Bruder, dem Privatsekretär Foerder, der Salomon Salomonis diese Aeußerung dem Angeklagten Mode, dieser endlich dem Angeklagten Isaak Foerder erzählt. Darauf hat der letztere am 20. April eine schriftliche Anzeige an den Kreisschulinspektor Heisig gesandt: Euer Hochwohlgcborcn bringe ich folgendes zur Anzeige: Ich hatte gestern Gelegenheit, mir Herrn L. Mode zu sprechen, welcher mir mittheilte, daß Ihr Untergebener, der Elementarlehrer Glatzel, in der Sckmlklasse den Kindern sagte, sie möchten von Juden die Mazzen nicht essen, da Christenblut darin enthalten ist, und dieses von Kindern der Klasse verbreitet würde. Diese Thatsachen werden bezeugen Herr L. Mode und der Lehrer Herr Spiewkowsli. Was solch lügenhafte Erzählung Hervorrufen kann, hat man zur Genüge aus den Zeitungen erfahren, und um Skandal und Ercesien vorzubeugen, die solche Erzählung eines Lehrers Hervorrufen kann, ersuche ich Ew. Hochwohlgeboren, diesen Fall untersuchen und höheren Orts davon berichten zu wollen, damit der Lehrer Glayel zur Verantwortung gezogen wird. Hochachteud I. Foerder. Als erwiesen erachtete das Gericht' durch die Aussage des Lehrers Glatzel, daß dieser eine Aeußerung, „in den Mazzen der Juden sei Christenblut enthalten", oder ähnlicher Art niemals in der Schule gethan habe. Die Angeklagten selbst erklärten, davon jetzt überzeugt zu sein. Das Gericht nahm ferner an, daß in dem unter Quellenangabe erfolgten Weitererzählen der Aeußerung des Peter Meyer, sowie in der Aufnahme der betreffenden Angabe in die Anzeige seitens des Foerder ein Verbreiten bezw. „Behaupten im Sinne des § 186 St.-G.-B." zu erblicken sei, ferner, daß die als unwahr erwiesene