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Im deutschen Reich · 1900-11-01 · Heft 11 (November 1900) · p. 596

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 11 (November 1900)
Article
Berlin
Date
1900-11-01
Page
596 (sequence 4)
Language
German
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596 3m deutschen Reich. Die Kaufleute Alex. Nelken und Nathan Lindemann waren wegen eines in der Nacht des 20. Februar d. I. in dem bekannten Sommer'schen Lokal in der Friedrichstraße angeblich verübten Hausfriedensbruches, bezw. wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und Körperverletzung von dem Schöffengericht zu 1 Monat, bezw. zu 1 Woche Gefängniß verurtheilt worden. Das Kgl. Landgericht I, welches sich als Berufungsinstanz mit diesem Fall am 9. November beschäftigte, hob das erstinstanzU Urtheil auf. Die Angeklagten wurden von der Anklage des Hausfriedensbruches freigesprochen; die Körperverletzung wurde für nicht erwiesen oder in allgemeiner Schlägerei beigebracht erachtet und Nelken nur wegen öffentlicher Beleidigung und Sachbeschädigung zu 150 Mk. Geldstrafe verurtheilt. Ein Theil der Kosten wurde den Nebenklägern, den Sommer'schen Eheleuten, der Haupttheil den Angeklagten auferlegt. X Breslau, 11. November. Ein jüdischer Student wurde von der Universität entfernt, weil er einen antisemitischen Kommilitonen, der ihm nach einer Beleidigung eine studentische Genugthuung verweigerte, mit Ohrfeigen regulierte. Durch Beschluß des akademischen Senats vom 10. November ist die jüdische „Studentisch-wiffenschaftliche Verbindung^' verboten und durch Anschlag am Schwarzen Brett bekannt gemacht worden, daß die Fortsetzung derselben für die Theilnehmer disziplinarische Strafen nach sich zieht. Die Auflösung ist deshalb erfolgt, weil die Verbindung als eine Fortsetzung der seinerzeit aufgelösten Verbindung „V i a d r i n a" angesehen wird. Könitz, 9. November. Die letzten Wochen haben gezeigt, welches Unheil die hier grassierende geistige Epidemie über zahlreiche "Familien gebracht hat. Am 19. Oktober standen vor dem K o n i tz e r Schwurgericht fünfArbeiter ausdembenachbarten Gr.-Konarczyn die sich am 17. Juni unter dem Eindruck der Erregung über dieErmordung Winters an .Ausschreitungen gegen die Juden betheiligt hatten, unter der Anklage des Landfriedensbruches, Widerstandes u. s. w. Von den Angeklagten wurden wegen Sachbeschädigung drei zu 3%, einer Hu 4 Monaten Gefängniß verurtheilt, der fünfte wurde freigesprochen. — Am 22. Oktober stand vor dem Konitzer Schwurgericht der des Meineids angeklagte Kaufmann Jacob Jaeoby auL Tuch-el. Derselbe sollte von fünf halbwüchsigen Burschen mit Hepp-Hepp-Nufen verfolgt und mit Mißhandlungen bedroht, sich gewehrt und seine Angreifer „Lümmels" und „Lorbaß" geschimpft haben. Die polizeilich festgestellten Buben erhielten wegen groben Unfugs Strafmandate, gegen die sie Widerspruch erhoben. In der deshalb erfolgten Schöffen- Herichtssitzung behaupteten die Angeklagten: Jacoby habe durch Schimpf-

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