Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 11 (November 1900)
- Article
- Die Juden in Italien
- Date
- 1900-11-01
- Page
- 580 (sequence 8)
- Language
- German
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680 Im deutschen Reich. 1861, durch welche sich das neue Königreich Italien konstituierte, wurden fast alle Gesetze Piemonts auf Italien ausgedehnt. Doch blieb es ungewiß und ist auch jetzt noch streitig, ob diese Anwendung auch für jenes Gesetz des Königlichen Armes zu verstehen und zu vollziehen sei, da es sich um eine Maßregel handelt, die durch örtliche und besondere Interessen geboten war. In jedem Falle blieb, was die Praxis betrifft, das Zwangsgesetz ausschließlich in Piemont in Kraft. In den anderen Provinzen befolgte man das System der freiwilligen Gaben. Doch nicht überall entsprach der Eifer dem Bedürfniß. In verschiedenen Gemeinden nahmen jene freiwilligen Hilfsquellen nach und nach derartig ab, daß in gewissen Jahren die Gemeindevorstände nicht wußten, wie sie ihre Bilanz bilden sollten, obwohl sie sich der größten Sparsamkeit, zum Schaden des Unterrichts und besonders des Kultus, besteißigten. Manchmal drohte man, zu den Gerichten oder zum Parlament feine Zuflucht zu nehmen, um die Anwendung der Lex Rattazzi zu fordern; doch entweder wurden die Prozesse nicht bis zu Ende verfolgt, oder es wurden widersprechende Urtheile erzielt, so daß schließlich die Frage der Gesetzlichkeit unentschieden blieb. Aber inzwischen machten sich die Bedürfnisse immer mehr geltend, und heut zu Tage sind sie in einzelnen Städten geradezu dringend geworden. Für den Augenblick gehen die Bemühungen dahin, die Ausgaben einzuschränken und für die Einnahmen Hilfsquellen jedweden Ursprungs aufzusuchen. Da die freiwilligen Gaben in fortwährender Abnahme begriffen sind, so versucht man diesem Mangel dadurch abzuhelfen, daß man die gottesdienstlichen Leistungen theurer bezahlen läßt. Dies ist unvermeidlich; aber wenn die Methode unmittelbare Vortheile bringt, so bietet sie nicht geringe Unannehmlichkeiten, weil sie Mißstimmung hervorruft, zum Widerstande anregt und viele Leute veranlaßt, lieber aus jene religiösen Dienstleistungen zu verzichten, als die damit verbundenen Lasten auf sich zu nehmen. Und so geht man einem doppelten Nachtheil, einem materiellen und moralischen, entgegen. Um ein letztes bemerkenswerthes und charakteristisches Beispiel anzuführen, ist auf die Israelitische Gemeinde von Florenz hinzuweisen, wo an einheimischen und fremden reichen Juden Ueberfluß ist. Florenz hat eine prächtige Synagoge, hat dm trefflichsten,