Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 9 (September 1900)
- Article
- Berlin
- Date
- 1900-09-01
- Page
- 470 (sequence 5)
- Language
- German
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470 )m deutschen Reich. rede sprach im Namen der medizinischen Kreise Berlins Geheimer SaniLäLsrath Dr. Becher. Der nächste Redner war Professor Dr. Bellermann; schließlich sprach Syndikus Dr. Minden im Namen "des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes. Das „Berl. Tageblatt" berichtet: „Aus Grund von Denun- Stationen, die in der antisemitischen Zeitung „Sachsenschau" erschienen, war im Juni 1896 der Mitinhaber der bekannten Firma Lutze u. Heimann in Magdeburg, Albert Heimann, unter der Anschuldigung des Betruges verhaftet worden. Später erfolgte seine Freilassung gegen Kaution. Nachdem die Voruntersuchung vier Jahre gedauert hat, ist jetzt durch Beschluß der zweiten Ferienstrafkammer in Magdeburg unter Ilebernahme der Kosten auf die Staatskasse das Verfahren eingestellt worden, da sich die völlige Haltlosigkeit der Anschuldigung ergeben hat." Die Fabrik chirurgischer Instrumente LouiS und H. Loewenstein (Inhaber: unsere Vereinsmitglieder Hermann und Heinrich Loewenstein) hat auf det Pariser Weltausstellung für die von ihr ausgestellten Kystoskope (nach Dr. Ritze) und andere urologische Instrumente die erste in der Gruppe „Chirurgie-Instrumente" verliehene goldene Medaille erhalten. zjzji Danzig- 1. September. Die antisemitischen Ausschreitungen, welche am 12. und 13. Juni in Bereut stattgefunden haben, beschäftigten am 13. August die hiesige Strafkammer. Angeklagt waren 13 Personen. Die Vernehmung von 43 Zeugen, welche etwa 6 Stunden dauerte, gestaltete sich sehr schwierig, weil fast durchweg den belastenden Aussagen der Beamten die Aussagen der Angeklagten, welche durch eine Reihe von Entlastungszeugen unterstützt wurden, entgegenstanden. Nach, längerer Berathung erkannte der Gerichtshof gegen vier Angeklagte auf Freisprechung; gegen die übrigen wurde theils auf Gefängnißstrasen von einer Woche bis zu einem Jahr, theils auf Geldstrafen von 30—50 Mark erkannt. U Könitz, 10. September. Das „Konitzer Tageblatt" sah sich durch den Hinweis auf den 8 11 das Reichspreßgesetzes veranlaßt, folgende Berichtigung zu veröffentlichen: „Die in diesem Blatte unter der Ueberschrist „Juda t r a u e r 1 " am 14. August veröffentlichte Notiz, wonach die Juden in Schlochau die dortige Stadtgemeinde wegen Schadenersatzes bezüglich der bei den letzten Tumulten eingeworfenen Fensterscheiben verklagt, von den zuständigen Gerichten aber mit ihren Ansprüchen abgewiesen worden seien, ist unwahr. Es hat noch kein Jude wegen dieser Ansprüche den Klageweg beschritten;