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Im deutschen Reich · 1900-09-01 · Heft 9 (September 1900) · p. 467

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 9 (September 1900)
Article
Berlin
Date
1900-09-01
Page
467 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 467 Die „Volks-Ztg." schreibt: „In einem deutschen Bundesstaate — der Name thut im Augenblicke nichts zur Sache — haben jüdische Bewerber um richterliche Aemter, wenn sie besonders klug , und tüchtig, sind, neuerdings mehr und mehr Gelegenheit, ihre Klugheit außer zu amtlichen Obliegenheiten zur Lösung des in der Verfassung nicht vorgesehenen Rathsels zu verwerthen, warum die Kollegen au8 arischen Häusern mit einem durch den Taufschein indicierten guten christlichen Glauben viel rascher als sie selbst vorwärts kommen. Einige dieser Räthsellöser wollen die Bemerkung gemacht haben, als ob z. B. die sogenannten, mit dem Bezug von Tagegeldern verbundenen Kommissorien eine specifisch arische Einrichtung seien. Es mag dies eine optische Täuschung sein; wir wollen darüber nicht streiten. Jedenfalls wissen wir, was man sich in den juristischen Kreisen des betreffenden Bundesstaats von einem jüdischen „Unbesoldeten" erzählt, der schon eine lange Reihe von gratis geleisteten Dienstjahren hinter sich gebracht hat und kürzlich mit einem höheren Vorgesetzten bescheiden über die entfernte Möglichkeit sprach, über kurz oder lang so etwas zu erhalten, was in arischen Kreisen nach weit kürzerer Dienstzeit als Anstellung empfunden wird, sich auch bei näherem Zusehen als solche erweist. «»Ich glaube doch nachgerade," wagte der Themis-Jünger verschämt zu bemerken, „mir eine Beförderung „erseffen" zu haben." Mit dem überlegenen Lächeln, das ein hochbesoldeter höherer Vorgesetzter einem gänzlich unbesoldeten Untergebenen gegenüber gebrauchen darf, erwiderte der Mann der höheren Rang- und Gehaltsstufe: „Lieber Freundl Eine „Ersitzung" nach jahrelangem Dienst? Wiffen Sie, was zu Ihrer „Ersitzung" fehlt? Der „gute Glaube". Unter der Ueberschrift „Wohin treiben wir?" veröffentlicht in der Nr. 424 die Fachschrift „Zahnärztliche Rundschau" folgende Betrachtung: „Assistent christl. Konfession gesucht. Off. u. s. w.", „Kathol. Vertreter für 4—6 Wochen ges. Meld. u. f. w.", „Jung. Zahnarzt. Jud. sucht Stellung als Aff. u. s. w.", „Pa. Techniker, ev., wünscht Praxis u. s. w." Das sind Beispiele von Annoncen, wie sie uns gerade in letzter Zeit unter 10 Fällen neun Mal in den zahnärztlichen Fachblättern begegnen. Nun, wir Deutschen gewöhnen unS ja an alles, auch an das bisher unbekannte Hervor-- kehren deS'einseitigen Konfessionalismus in der zahnärztlichenWeltDeutschlands. Es scheint also in Deutschland nur noch eine konfessionelle Zahnheilkunde zu geben — was hatte es denn sonst für einen Sinn, zwei so inkommensurable.Größen, wie Religion und Zahnheilkunde, mit einander zu verquicken. Jedenfalls werden sich nun auch schon zahnärztlich - konfessionelle Vereine ge-

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