Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 9 (September 1900)
- Article
- Ein verkanntes Proletariat
- Date
- 1900-09-01
- Page
- 447 (sequence 2)
- Language
- German
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Lin verkanntes Proletariat. 447 des Friedensvertrages lautet: „In Rumänien darf der Unterschied der Religionen und Bekenntnisse niemandem als Grund der Ausschließung und der Unfähigkeit entgegen gestellt werden, insoweit der Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte, die Zulaffung zu öffentlichen Aemtern, Funktionen und Ehrenstellen oder die Aus- Übung der verschiedenen Gewerbe und Industrien in Frage kommt, an welchem Orte es auch sei. Die Freiheit und öffentliche Ausübung aller Kulte werden allen Einheimischen des rumänischen Staates, sowie den Fremden gesichert, und kein Hinderniß darf ihnen weder in der hierarchischen Organisation der verschiedenen Gemeinden, noch in deren Beziehungen zu ihren geistlichen Häuptern in den Weg gelegt werden. Die Unterthanen aller Mächte, Handeltreibende oder andere, werden in Rumänien ohne Unterschied der Religion auf dem Fuße vollständiger Gleichheit behandelt." Rumänien versprach dies. Aber in ihr Land zurückgekehrt, benutzten die Rumänen die judenfeindliche Strömung, die sich der Nachbarvölker bemächtigt hatte, unterwarfen sich ungeachtet ihres Versprechens jener „ungerechten Forderung"-)nicht und verfolgen die Israeliten heute mit unglaublicher Tücke und Unbarmherzigkeit. Um den Wortlaut des Artikels 44 zu umgehen, bediente sich Rumänim des folgenden Kniffes: Es betrachtete alle Juden einfach als heimathlose Fremde ohne eigenes Land und Volksthum, und es ergoß sich über die Aermsten ein Regen von Gesetzen, die den „Fremden" (d. h. Juden!) den Ankauf von Grundbesitz, die Ausübung des Advokaten-, Apotheker- und Eisenbahnbeamtenberufsx. verboten, und sie dadurch dem schrecklichsten Elend Preisgaben. Wir können nicht alle Juden auf einmal naturalisieren, behaupten die Rumänen; dazu sind sie zu zahlreich (1894 gab es 243 000 b) bis 300 000*) Israeliten in Rumänien), doch wollen wir sie allmählich naturalisieren. Und zum Beweis, daß dies wirklich ihre Absicht ist, haben sie in dm letztm 15 Jahrm 70 Personen das rumänische Bürgerrecht verliehm. Naturalisiert werdm selbstverständlich nur die im Lande unentbehrlichm Judm. *) Sentupdry, L’Europe politiqne, 1895, 8. 106. 8) Otto Hübner. Geographisch-statistische Tabellen 1896, S. 36. 4) Royal Commission of Labour. Foreign Report*. London 1894, Bd. XI. 8. 216. tJ'