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Im deutschen Reich · 1900-10-01 · Heft 10 (Oktober 1900) · p. 550

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 10 (Oktober 1900)
Article
L. R. Berlin
Date
1900-10-01
Page
550 (sequence 2)
Language
German
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660 Im deutschen Reich. in der „LandeszeiLung" der vierbuchstabige Gottesname, den wir nicht schreiben), „einen solchen wunderbaren Gottesmann zu unterstütze n."" Jeder Kundige merkt sofort, daß es sich um eine Fälschung handelt. Wenn Herrn Memminger eine Karte zugegangen ist, auf welcher die citierten Worte stehen, so ist er mystificiert worden." B. S. Berlin. Der Selbstmord einer vierzehnjährigen jüdischen Schülerin in Breslau, welche über den Oberlehrer einer dortigen höheren Töchterschule sich beleidigend geäußert hatte, aber trotz geleisteter Abbitte von der Schule verwiesen werden sollte und dies nicht überleben zu können meinte, ist eine beklagenswerthe Thatsache. Tendenziös ist aber in dem Bericht der „Staatsbürger-Ztg." die daran geknüpfte Betrachtung: „Das Verhalten der Juden und der mit ihnen verbündeten christlichen Judengenossen gegen den vielleicht etwas harten, aber gerechten Oberlehrer F. ist ein geradezu unerhörtes. Um ihm auf alle Fälle etwas anhaben zu können, streut man aus, Herr Dr. F. sei Antisemit und als solcher habe er so hart gegen die Schülerin gehandelt. In Wahrheit ist aber Herr Dr. F. nichts weniger als Antisemit, hat niemals einem antisemitischen Vereine angehört, ist keinem der Breslauer Antisemiten, nicht einmal seinem Namen nach, bekannt, und überhaupt politisch nicht hervorgetreten. Trotz alledem, Juda und der verjudete Freisinn will seine Rache haben, und daher diese Ausstreuungen, die sich besonders eine christliche Freisinnsgröße angelegen sein läßt." — Davon ist, wie man uns aus Breslau mittheilt, dort nichts bekannt, daß in jüdischen Kreisen das Verhalten des Dr. Fl. gegenüber der Schülerin auf antisemitische Gesinnung zurückzuführen versucht habe. So allgemein das junge Menschenleben bedauert und so lebhaftes Mitgefühl auch den tiefbetrübten Eltern entgegengebracht wird, so allgemein wird auch anerkannt, daß die Schülerin Strafe verdient hat. Man beklagt nur, daß der Verweisungs-Beschluß nicht zuvor den Eltern mitgetheilt und diese dadurch in die Lage gesetzt wurden, ein wachsames Auge auf das leichterregte Kind zu haben. Daß auf keiner Seite „Rachegedanken" gehegt wurden, bewies die ergreifende Grabrede des Rabbiners Dr. Rosenthal, der namens der Eltern es aussprach, daß sie niemandem, insbesondere nicht einem Lehrer oder dem Leiter der Anstalt, etwas nachtragen, und den Tod ihrer Tochter lediglich auf überspanntes Ehrgefühl zurückführen. Wer mit der „christlichen Freisinnsgröße" gemeint sein soll, ist völlig unverständlich. O» S. Berlin. Das Rundschreiben, in welchem 52 Hamburger Aerzte der Badeverwaltung von Borkum erklärten, ihre

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