Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1900)
- Article
- L. R. Berlin
- Date
- 1900-10-01
- Page
- 549 (sequence 1)
- Language
- German
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549 Briefkasten der Redaktion. L. N. Berlin. Wenn das hiesige Antisemitenblatt keinem Juden etwas am Zeuge flicken kann, hilft es sich damit, daß es ein von einem Nichtjuden verübtes Delikt einfach als „jüdisch" bezeichnet. Es berichtet z. B. am 3. Oktober: „Ein Kaufmann in der Nähe von Regensburg machte einer Dame in einer anderen Stadt ein Angebot von Kaffee mit dem Bemerken, daß der Kaffee abgeschickt würde, wenn in 8 Tagen keine ablehnende Antwort eingehe. Die Adreffatin ließ die Karte unbeachtet und erhielt dann wirklich die Packete unter Nachnahme. Als die Einlösung verweigert wurde, drohte der Absender mit seinem Rechtsanwälte und daß erhebliche Kosten entstehen würden. Die Mahnung wurde der Staatsanwaltschaft angezeigt, und diese erhob Klage wegen Erpressung. Das Gericht verurteilte den Kaufmann zu 10 Tagen Gesängniß, und das Reichsgericht hat die Revision des Verurtheilten verworfen." — Die „Staatsbürger-Ztg." hütet sich dabei wohl zu sagen-, daß dieser Kaufmann ein Jude sei, weil ihr die Unwahrheit dieser Behauptung sofort nachgewiesen werden könnte. Nein — sie leitet die Geschichte nur mit den Worten ein: „Eine jüdische G e s ch ä f t s k u n st , die vom Reichsgericht mit dem deutlicheren Namen Erpressung benannt wird," um diejenigen, die nie alle werden, glauben zu machen, daß der Erpresser ein Jude oder von Juden zu diesem Delikt verleitet sei. Das ist — zweifellos antisemitische G e s ch ä f t s k u n st! B. L. Berlin. Unter der Ueberschrist „Schnorrende Rabbiner" hat die „Staatsbürger-Ztg." am 19. September eine Geschichte veröffentlicht, deren Verbreitung sie sich nicht versagen zu können meinte, trotzdem ihr der Phantasiereichthum des Verfassers jener Geschichte, des Redakteurs der „Neuen Bayrischen Landeszeitung", Th. M emmin g e r , hinreichend bekannt war. Danach sollte der Herausgeber der Regensburger „Laubhütte", Distriktsrabbiner Dr. S. Meyer, einem galizischen „Rabbiner" Abraham Esra Fuchs eine Empsehlungskarte mitgegeben haben, deren sonderbaren Text Memminger wörtlich in seinem Blatte mittheilte und andere Antisemitenblätter als authentisch abdruckten. In der Nr. 38 der „Laubhütte" verwahrt sich der Herausgeber dieses Blattes gegen die Authenticitat des Textes dieser Karte und sagt: „Am Schluffe heißt es: „„Ich halte es für eine seltene Schickung J's." (hier steht 40