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Im deutschen Reich · 1900-10-01 · Heft 10 (Oktober 1900) · p. 537

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 10 (Oktober 1900)
Article
Konitz
Date
1900-10-01
Page
537 (sequence 5)
Language
German
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Korrespondenzen. 537 Ter Konitzer Bürgermeister Deditius bewirbt sich um die germger dotierte Bürgermeisterstelle in Landeshut in Schlesien, der zweite Bürgermeister Dr. L e m m um eine Stadtrathstelle in Fürstenwalde. Dazu bemerkt das „Konitzer Tageblatt": „Beide sollen erklärt haben, daß ihnen in Folge des Winter'schen Mordes und der daraus entstandenen Verwickelungen die nöthige Schaffenslust und Arbeitsfreudigkeit fehlten. Daß der Winter'sche Mord viel, viel Unglück, viele unangenehme Situationen und Gegensätze heraufbeschworen hat, war uns nur zu gut bekannt; daß diese traurige Affaire aber auch Könitz seiner beiden Bürgermeister berauben würde, hat sich wohl Niemand unter unsrer Bevölkerung träumen lassen." — Am 15. Oktober standen vor der Strafkammer des Konitzer Landgerichts 11 Personen, angeklagt, an den am 22. April d. I. in Czersk stattgehabten Ausschreitungen theilgenommen zu haben. Zwei Angeklagte erhielten vier Monate Gefängniß, einer von diesen außerdem noch zwei Wochen, zwei Angeklagte je drei Monate, vier Angeklagte je einen Monat, ein Angeklagter drei Tage und einer eine Geldstrafe von 20 Mark. Ein angeklagtes Mädchen im Alter von 16 Jahren wurde freigesprochen. — Vor dem Schwurgericht zu Könitz fand am 17. und 18. Oktober die Verhandlung in dem Landfriedensbruch- Prozeß gegen neun Einwohner von Könitz statt, welche beschuldigt waren, an den Ausschreitungen am 10. Juni d. I. betheiligt gewesen zu sein. Das Gericht verurtheilte den Angeklagten Kniewel zu 5 Monaten Gefängniß, wovon 4 Monate Untersuchungshaft abgerechnet werden, den Angeklagten Kath zu 5 Monaten unter Anrechnung von 3 Monaten und den Angeklagten Gohr zu 9 Monaten Gefängniß. Die jugendlichen Angeklagten Werner und Gierschewski wurden mit der Maßgabe freigesprochen, daß sie ihren Eltern überwiesen werden. Pr.-Friedlnnd. 16, Oktober. Am Hellen Tage sind hier am 11. d. M. durch Steinwürfe mehrere mit Blei eingesetzte Fensterscheiben der neuen Synagoge zertrümmert worden. X Schneidemühl, 10. Oktober. Ein hiesiger Barbier, welcher einige Exemplare der berüchtigten Blutmärchen-Bilderbogen in seinem Schaufenster ausgestellt hatte, so daß sich eine große Menschenmenge ansammelte, wurde zu 20 Mk. Ordnungsstrafe verurtheilt. Hiergegen legte er Berufung ein, aber nun erkannte das Schöffengericht auf eine Geldstrafe von 30 Mk. Da sich der Barbier dabei nicht beruhigte und an die Strafkammer ging, hob diese zwar das Urtheil der Vorinstanz auf, erkannte aber auf eine Geldstrafe von 60 Mk. Nun dürste dem Barbier die Lust vergangen fein, seine antisemitische Gesinnung durch Aushängen von Hetzbilderbogen zum Ausdruck zu bringen.

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