Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1900)
- Article
- Konitz
- Date
- 1900-10-01
- Page
- 534 (sequence 2)
- Language
- German
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534 Im deutschen Reich. dortigen Restaurant Klein-Amerika erfuhr er am 21. Mai, daß der Fleischermeister Hoffmann mit seiner Tochter verhaftet fei. Darauf soll er zu der Tochter des Inhabers des Restaurants, Minna Schweizer, gesagt haben: „Wenn es herauskommen möchte, möchte ich mich in drei Tagen in lauter Champagner betrinken. Dem Mörder sollen die Hände am lebendigen Leibe verfaulen. Mir lasten die Leute auf der Straße und dem Lande keine Ruhe. Das ist aber nirgends anders als bei Hoffmann geschehen. Sie haben ihn so zerstückelt, um ihn bester wegtragen zu können." Das Gericht ging über das in Antrag gebrachte Strafmaß hinaus und verurtheilte den Heymann wegen Beleidigung zu 60 Mk. Geldstrafe event. 20 Tagen Gefängniß. — Auf Antrag der Konitzer Staatsanwaltschaft ist der Kaufmann I. Rosenthal in Camin unter dem Verdacht der Verleitung seines Dienstmädchens zum Meineid verhaftet und zunächst in das Amtsgerichtsgefängniß zu Zempelburg eingeliefert. Das Dienstmädchen wollte gehört haben, wie Rosenrhal zu seiner Frau sagte, der Konitzer Mord laste ihm keine Ruhe mehr; dann habe Rosenthal einen Selbstmordversuch durch Erhängen gemacht. — Der 74 Jahre alte Hausbesitzer Judas Lazarus aus Zempelburg wurde von der Konitzer Strafkammer wegen einer im Laden des Gastwirths Stritzki in Zempelburg gethanen gotteslästerlichen Aeußerung unter Annahme mildernder Umstande zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt. Die Zeitschrift „Protestant" bemerkte über diese Verhandlung: „Die antisemitische Agitation, die sich des Konitzer MordeS bemächtigt hat, trägt ihre guten Früchte! Ein Christ sagt zu einem Juden: Was ist das für ein Glaube, bei dem man Blut opfert? — naturgemäß eine schwere Schmähung der jüdischen Religion. Der Jude, in wohlversiändlicher Erregung, läßt sich hin reißen, auszurufen: Was habt Ihr für einen Glauben? — Was war Jesus Christus? Wobei er einen aus Schicklichkeitsgründen nicht wiederzugebenden Ausdruck gebraucht. Er wird allerdings mit Zubilligung mildernder Umstände zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt. Von einer Bestrafung des Christen verlautet nichts und doch — wer trägt vor dem sittlichen Urtheil höhere Schuld: der Bekenner des JudenthumS, desten Gebot lautet: Auge um Auge, Zahn um Zahn, oder der sich einen Christen nennt und dem gelehrt ist von Jugend auf: Liebet Eure Feinde, segnet die Euch fluchen? Die Wortführer des Antisemitismus thäten gut, sich nicht auf ihr Christenthum zu berufen, — das könnte dem Christenthum nur schaden." — Das Schöffengericht in Schlochau hatte am 6. Juli den Kaufmann LouisSelo, welcher einen ihn verhöhnenden