Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 8 (August 1900)
- Article
- Das Steuer-Privilegium der Lehrer
- Date
- 1900-08-01
- Page
- 389 (sequence 1)
- Language
- German
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389 Vas Steuer - Privilegium der Lehrer. einem Prozesse, welchen der Lehrer Julius Spanier in Stolzenau gegen den Magistrat seines Wohnortes erhoben hatte, war die Frage zu entscheiden, ob das Steuer- Privilegium der Beamten bezüglich der Gemeindeabgaben auch jüdischen Lehrern zustehe, welche an einer jüdischen Schule thätig sind. Julius Spanier hatte als solcher Lehrer das Steuer- Privilegium beansprucht, war aber vom Kreisausschuß und vom Bezirksausschuß mit der Begründung abgewiesen worden, daß jenes Vorrecht nur den Lehrem an christlichen Schulen zustehe. Aus seine Revision hob das Königliche Oberverwaltungsgericht die Vorentscheidung auf und wies die Sache an die Vorinftanz zurück. Dabei wurde ausgeführt, daß das Steuer- Privilegium allen Lehrern an öffent lichenSchulen zustehe; fei Spanier an einer jüdischen Elementarschule thätig, die zu den öffentlichen Schulen gehöre, so erscheine sein Anspruch gerechtfertigt. Während der Kreisausschuß abermals die Klage des jüdischen Lehrers abwies, entschied nun der Bezirksausschuß zu Gunsten des Klägers, da die fragliche jüdische Schule als öffentliche Volksschule anzusehen sei. Der erste Senat des Kgl. Oberverwaltungsgerichts erkannte in seiner Sitzung vom 1. Juni d. I. auf die Revision des Magistrats von Stolzenau, daß die Entscheidung des Bezirksausschusses zu Hannover vom 15. Juni 1899 in der Hauptsache aufrechtzuerhalten sei. Aus den Gründen der Entscheidung ist Folgendes mitzutheilen: „Der jüdische Lehrer Spanier, welcher vom Magistrat zu Stolzenau für das Steuerjahr 1895/1896 mit 18,20 Mk. zu den Gemeindeabgaben herangezogen worden ist, verlangt als Elementarlehrer Befreiung von der Steuer. Die nach Zurückweisung des Einspruchs erhobene Klage wurde in den Vorinstanzen abgewiesen.