Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1900)
- Article
- Berlin
- Date
- 1900-06-01
- Page
- 348 (sequence 8)
- Language
- German
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348 3m deutschen Reich. mann Wilhelm Vechtel vor das hiesige Schöffengericht/ Der Privatkläger, Kaufmann Nathan Hartmann, wurde eines Tages von dem aus einem Cafä der Friedrichstraße kommenden Angeklagten angerempelt und dann mit den Worten bedroht: „Verfluchter Judenjunge! Ich warte schon langst darauf, einem Judenbengel ein paar hinter die Ohren geben zu können!" Der Angeklagte holte dann noch selbst einen Schutzmann herbei und verlangte von diesem Schutz gegen angebliche Belästigungen durch den Privatkläger. Der Beamte ging mit beiden Parteien in einen nahe gelegenen Hausflur; während er noch damit beschäftigt war, ihre Persönlichkeiten festzustellen, schlug der Angeklagte über den Arm des Schutzmanns hinweg dem Privatkläger plötzlich mit der Faust in's Auge, so daß er längere Zeit ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen mußte. Trotz dieser Behandlung war der Privatkläger in einem vorigen Termine bereit, auf einen Vergleich einzugehen; sein Vertreter, Rechtsanwalt Dr. Werthauer, verlangte nur, daß Bechtel sein Bedauern aussprechen und 50 M. an die Unterstützungskasse der jüdischen Gemeinde zahlen solle. Der Vergleich scheiterte, weil der Vertheidiger des Angeklagten gleichzeitig die Erklärung verlangte, daß Privatkläger auf jeden späteren Bußanspruch verzichte. Da der Angeklagte außerdem die Widerklage erhob und hierzu Beweisanträge gestellt wurden, mußte damals der Termin vertagt werden. Im neuen Termin versagten die Beweise zur Widerklage, während der Thatbestand nach den Behauptungen des Klägers im allgemeinen festgestellt wurde. Rechtsanwalt Dr. Werthauer beantragte eine nachdrückliche Bestrafung, weil der Angeklagte den gebildeten Ständen angehöre und gerade von denjenigen, die so verächtlich auf die Juden herabblicken, verlangt werden müffe, daß sie in Bezug auf Bewahrung von Sitte und Anstand mit gutem Beispiel vorangehen. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten auf Grund der Beweisaufnahme wegen der Beleidigungen zu 100 M. Geldstrafe und wegen der Mißhandlung zu zwei Monaten Gefängniß. X Potsdam, 23. Juni. Mit polizeilicherAuflösung endete die Volksversammlung, welche der „Deutsche Volksbund" am Freitag hier veranstaltete, und in der Hans von Mosch über die Vorgänge in Könitz referierte. Der geräumige Saal war fast zu klein, um die Zahl der Besucher zu fassen; neben den Freunden des Referenten waren aber viele Gegner, unter ihnen die Vorstandsmitglieder der jüdischen Gemeinde, erschienen. Nachdem Fabrikbesitzer Nathan aus Neuendorf in geschickter Form und unter lebhaftem Beifall Herrn vorr Mosch entgegengetreten war und die Debatte etwa