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Im deutschen Reich · 1900-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1900) · p. 342

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1900)
Article
Berlin
Date
1900-06-01
Page
342 (sequence 2)
Language
German
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342 3m deutschen Reich. m a dj e n." Da schreibt das Antisemitenblatt merkwürdiger Weise etwas Wahres, denn zur Menagerie könnte das preußische Abgeordnetenhaus, höchstens durch solche Mitglieder werden, welche durch die Lektüre der „Staatsbürger-Zeitung" so verwildert worden, daß sie für Ungezogenheiten wie „Herr Hersch, es herrscht!" unempfindlich geworden sind! Eine bedeutsame offiziöse Kundgebung ist der Artikel „Ermordung oder Todtschlag des Gymnasiasten Winter in Könitz", in welchem die „Nordd. Allg. Ztg." folgendes ausführt: Die betheiligten Behörden waren von Anfang, mit größtem Eifer und Nachdruck bemüht gewesen, jedeSpur zu verfolgen, die Schuldigen zu ermitteln, welchem Stande, welchem religiösen Bekenntnisse sie auch angehören, welches auch das Motiv zur That gewesen sein möge. Statt aber die Behörden zu unterstützen, welche objektiv nach bestem Wissen und Gewissen die Wahrheit zu ermitteln und die Schuldigen zur Strafe zu ziehen bestrebt waren, hat sich ein erheblicherTheil der Bevölkerung durch Parteipolitische Agitation, durch die skrupellose Thätigkeit gewisser Preßorgane in den Bann bestimmter Vorstellungen zwingen lassen. In Folge dieser Beeinflussung setzte sich in weiten Kreisen die Ueberzeugung fest, daß es sich um einen jüdischen Ritualm o r d handle, obwohl die auch nach dieser Richtung hin mit allem Ernst angestellten Ermittelungen nichts ergaben, was eine solche Annahme selbst bei der Voraussetzung der Möglichkeit eines Ritualmordes rechtfertigen kann. Die Annahme stützte sich hauptsächlich auf die Thatsache, daß Blutleere in den Leichentheilen vorgefunden wurde. Die Blutleere fand aber nach den Ergebnissen der Untersuchung eine einfache Erklärung. Der Messerstich in den Hals, welchen der Ermordete nach dem Urtheil von Sachverständigen erhielt, durchschnitt die großen Schlagadern, wodurch das völlige Aus strömen des Blutes in kurzer Zeit bewirkt wurde. Es kommt hinzu, daß die aufgesundenen Rumpftheile längere Zeit im Wasser gelegen haben, wodurch der etwa vorhandene Rest von Blut herausgesogen sein mag. Die „Nordd. Allg. Ztg." schließt: „Je schmerzlicher es sein muß, daß die grausige That noch nicht entdeckt und die Thäter noch nicht zur Rechenschaft gezogen werden konnten, um so mehr sollten die betheiligten Bevölkerung s kr e is e bemüht sein, objektiv und s a ch li ch o h n e vorgefaßte Meinung ihre Kenntniß der Thatsache nwelche für die Untersuchung von $B eb eui u n $ sein

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