Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1900)
- Article
- Kindesraub
- Date
- 1900-06-01
- Page
- 322 (sequence 2)
- Language
- German
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322 3m deutschen Reich. Erst nach neuerlichen dringenden Vorstellungen Araten'S wurde Polizeikommiffär Tomschik am 22. Januar angewiesen, in aller Form die Vorführung des Mädchens zu verlangen. Die Oberin antwortete: „In sieben Tagen wird sie ihr Vater sehen können." Als der Beamte die Schwester Marie Rosalia auf die Gesetzwidrigkeit dieses Vorgehens aufmerksam machte, entgegnete die Oberin: „Wir werden uns beim Gerichte bemühen, daß die Herausgabe verzögert werde, bis das Kind das Alter von 14 Jahren erreicht haben und der Taufe kein gesetzliches Hinderniß im Wege stehen wird. Inzwischen wird sie von hier weggeführl werden." Der Beamte begnügte sich damit, diese Antwort stillschweigend entgegenzunehmen und protokollarisch festzustellen. Als Araten am festgesetzten Tage, 2S. Januar, sich bei der Polizeibehörde einfand, lag eine Meldung der Schwester Marie Rosalia vor, wonach Michalina zwei Tage vorher, am 27. Januar, angeblich aus dem Kloster entstohen sei. Die Unwahrheit dieser Behauptung ist durch Zeugen festgestellt. Vielmehr war das Mädchen von zwei Felicianerinnen, deren eine den Namen Isidora führt, aus dem Krakauer Kloster entführt und in das mit diesem assiliierte Kloster Lagiewniki bei Podgorze gebracht worden. Die Anwesenheit Michalina'S in Lagiewniki ist durch die dortige Gendarmerie konstatiert worden, die jedoch ohne direkten Auftrag, sich der Entführten zu bemächtigen, nicht einschreiten wollte. Araten wendete sich an den Bezirkshauptmann von Podgorze um obrigkeitlichen Beistand, allein dieser reiste erst nach Lemberg, um sich beim Statthalter Grafen Pininski Rath zu erholen, und als er von dort zurückkehrte, war Michalina aus Lagiewniki verschwunden. Seither hat der verzweifelnde Vater sein Kind in verschiedenen Klöstern, so in Binczice, Morawice, Wolajustowska, Kenty und Wielowies gesucht, allein überall haben die politischen Behörden die verlangte Assistenz verweigert, und kaum hatte der Vater den behördlichen Organen den neuen Aufenthalt seiner Tochter zur Kenntniß gebracht, wurde das Mädchen sofort in ein anderes Kloster geschickt. Nur in Kenty leistete der Bürgermeister Herrn Araten die im Gesetze begründete Assistenz. Er wurde dafür wegen Hausfriedensbruches zu zehntägigem