Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1900)
- Article
- Dr. A. Eckstein [Rezension]
- Date
- 1900-05-01
- Page
- 296 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2316602-2316663-2316669-2325951--06828-2326048- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
296 Mcherscharr. Dr. A. Eckstein. Nachträge zur Geschichte der Juden im ehemaligen Fürstbistum Bamberg. Gratis den Besitzern des Hauptwerkes. Bamberg 1899. Druck und Verlag der Handelsdruckerei. 8°, 68 Seiten. Diflriktsrabbiner Dr. A. Eckstein, dessen interessante Schrift „Geschichte der Juden im ehemaligen Fürstbistum Bamberg" im Deutschen Reich, Bd. IV, S. 281 besprochen wurde, giebt in den jetzt erschienenen Nachträgen Ergänzungen zu jenem Werke, die auf neuen archivalischen Funden beruhen. Diese Nachträge bringen zunächst die Schilderung einer von der fürstbischöflichen Regierung ausgehenden Inspektion des jüdischen Gerichtes in den Jahren 1793/94. Die Vorgänge, die der Kultur- und Rechtsgefchichte ein bemerkenswerthes Bild aus der Zeit des aufgeklärten und humanen Despotismus bieten, sind auch von so bedeutendem allgemein menschlichen Interesse, daß der Leser an manchen Stellen die weitere Entwicklung und den Ausgang der Angelegenheit gespannt wie bei der Lektüre eines Romans zu erfahren wünscht. Ein edler und tüchtiger Mann wird in Folge falscher Denunziation gezwungen, sich gegen den Verdacht unehrlichen Verhallens bei der ihm übertragenen Gerichtsbarkeit über seine Glaubensgenossen zu vertheidigen; der Prozeß wird durch bureaukratische Schwerfälligkeit der Beamten sowie Krankheit und Tod des Landesherren, der sich die Durchsicht der Akten und die Bestätigung des Urtheils Vorbehalten hatte, über zwei Jahre hingeschleppt. Dem Angeschuldigten, der, während die Sache schwebt, einen ehrenvollen Ruf, als Oberlandesrabbiner nach Hessen-Kassel zu kommen, erhalten und angenommen hatte, wird die Erlaubniß verweigert, Bamberg zu verlassen, so daß er, der sein früheres Amt schon aufgegeben hatte, in Gefahr kommt, sein neues zu verlieren. Da erfolgt endlich die Erlaubniß zur Auswanderung und die völlige Freisprechung. Auch dieübrigen Ergänzungen enthalten manches Interessante, z. B. einen Beleg dafür, daß die Bamberger Juden unter sich über