Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1900)
- Article
- Der Kampf um die Emanzipation der Juden in Deutschland
- Date
- 1900-05-01
- Page
- 243 (sequence 7)
- Language
- German
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Der Kampf um die Emanzipation der Juden in Deutschland. 843 die sittlich geistige Wiedergeburt innerhalb seiner Glaubensbrüder, die innere Befreiung angebahnt, sondern in die dicke Mauer der gesellschaftlichen Vorurtheile, welche Juden von Christen getrennt, Bresche gelegt. Sein Haus ward ein Ort der Zusammenkunft, den die bedeutendsten christlichen Männer aufsuchten. Er wurde eine europäische Berühmtheit, ein weithin leuchtendes Beispiel, um jene allgemeinen Vorstellungen zu widerlegen, als ob die Juden unverbeflerlich feien. Mendelssohn hat auch seinem Freunde und Verehrer, dem Kriegsrath Christian Dohm, die Waffen geliefert, womit dieser in seiner Schrift „Ueber die bürgerliche Verbefferung der Juden" im Jahre 1781 den Sturmlauf gegen die grau gewordenen Vorurtheile genommen. Dohm wendet sich an die „Weisheit der Regierungen", um aus politischen und volkswirthschaftlichen Gründen den Druck, unter dem die Juden seufzten, aufzuheben. „Die Vergehungen, die man ihnen vorwirft, zwingt man sie zu begehen, indem man ihnen keinen schuldlosen Erwerb gestattet, sie mit Abgaben erdrückt," so führte Dohm aus — und „es sei der Menschlichkeit und Gerechtigkeit so wie der aufgeklärten Politik gemäß den Zustand der Juden zu ihrem eigenen und des Staates Wohl zu verbessern." Vor allem sollten ihnen ganz gleiche Rechte mit allen übrigen Unterthanen eingeröumt und durch Freiheit der Beschäftigung und des Erwerbes sollten sie von dem Handel und Wucher abgezogen und dem Ackerbau, der Kunst und den Wissenschaften zugeführt werden. Doch blieben solche Vorschläge zur Zeit Friedrich'- des Großen in Preußen fromme Wünsche. Der große König zeigte sich in der Behandlung der Juden klein, der Philosoph auf dem Throne ließ sich von seiner Abneigung gegen den Stamm leiten, der so zäh und beharrlich an seiner Eigenart festhielt. — Die Verhältnisse der Juden in Preußen wurden durch das^ Generalprivilegium vom Jahre 1750 geregelt, an dessen Ausarbeitung der König persönlich Antheil genommen, worin er alle Härten und Beschränkungen der früheren Zeiten bestehen ließ. Diese Bestimmungen blieben während der Regierungszeit Friedrich'» des Großen in voller Kraft. Der König entschied alle Vorstellungen und Klagen um Abbestellung der Uebelstände kurz dahin: „ES muß bey dehm Gesetze bleiben." (s. L. Geiger a. a. O. S. 68.)