Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 4 (April 1900)
- Article
- Breslau
- Date
- 1900-04-01
- Page
- 214 (sequence 3)
- Language
- German
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214 3m deutschen Reich. bezüglich dessen in Myslorvitz das Gerücht kursierte, daß dasselbe in Modrzejow in Russisch-Polen das Opfer eines Ritualmordes geworden sei, ist nach 14 tägiger Abwesenheit vollständig heil und munter in daS Haus ihrer Dienstherrschaft zurückgekehrt. Sie will sich während ihrer Abwesenheit bei einer verheiratheten Freundin in einem benachbarten Orte des russischen Grenzbezirks aufgehalten haben." K Crone a. B., 2. April. Unser Vereinsmitglied, der Kaufmann Alexander Cohn, wurde in Anerkennung seiner mehr als 30 jährigen erfolgreichen Bethätigung als Stadtverordneter, MagistratSmitglied und Beigeordneter zum Stadtältesten ernannt. In gemeinsamer Sitzung des Magistrats und der Stadtverordneten überreichte Bürgermeister Haacke ihm am 30. März ein kostbares Diplom. i\: Könitz, 20. April. In der traurigen Mordaffaire sind fortwährend zur Verhetzung der Gemüther angeblich für jüdische Bürger belastende Aeußerungen verbreitet worden, welche sich auf den Mord beziehen sollen. Der Kaufmann Selig Zander sollte die Behauptung ausgestellt haben, daß eS thatfächlich Ritualmorde gäbe; er bestreitet aber auf daS Entschiedenste, jemals derartiges gesagt zu haben und giebt die Absicht kund, die Verbreiter der Behauptung gerichtlich belangen zu lasten. — Der Malermeister Schönberg wollte ein Gespräch des Kaufmanns Leß und des Getreidehändlers Schuster gehört haben, wobei der eine sagte: „Hat er sich sehr gewehrt?" und der andere erwiderte: „Mehr als sechs biL acht Monate kann es keinesfalls geben." Run ist es an sich schon eine Narrheit, ein Gespräch, in dem von einer Strafe von sechs bis acht Monaten gesprochen wird, mit einem Morde, auf den Todesstrafe steht, in Zusammenhang bringen zu wollen. Ueberdies aber konnte Leß Nachweisen, daß er an dem Tage, wo jene Aeußerung gefallen sein sollte, gar nicht in Könitz, sondernin Rixdorf gewesen ist. Der jüdische Kantor Heymann sollte dadurch verdächtig sein, daß er von Könitz zu verreisen beabsichtige. Die Thatsache ist zutreffend: aber der Kantor war erklärlicherweise so vorsichtig, sich bei der Behörde zu erkundigen, ob in Folge von etwaigen Vernehmungen seiner Reise irgend etwas entgegenstände, worauf ihm eröffnet wurde, daß in Rücksicht auf die Untersuchung gegen seine Reise nicht die geringsten-Einwendungen erhoben werden können. So ist denn auch diese Ausstreuung in sich zusammengebrochen. — Schließlich bekundete der Bahnmeister Fiedler, er habe an der Stelle, an welcher der Kopf Winters gefunden worden, den Handelsmann Jsraelski mit einem Sack in der Hand gesehen. Daraufhin erfolgte die Verhaftung Israels!!'-. — Die Auffindung des KopfeS, welche