Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1900)
- Article
- Berlin
- Date
- 1900-01-01
- Page
- 25 (sequence 3)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 25 rnan seinen Antis emitiSmus begreiflich und verzeihlich finden. Er entspringt einem Gefühl des Neides auf die „Judenpresse"« Kein Börsenblatt würde riskieren, auf s o gelungene Weise, wie hier der Wächter deutscher Sitte, sich dem Zahlenden preiszugeben und sich über das, was man insgemein Preßmoral nennt, hinwegzusetzen." Im „Berl. Tagbl." befand sich am 30. v. Mts. unter den „amtlichen Anzeigen" die folgende: In der Strafsache gegen den Redakteur Albert Neumann zu Berlin, geboren am 29. Juni 1842 zu Stettin, -evangelisch, wegen öffentlicher Beleidigung, hat das Königliche Schöffengericht zu Berlin in der Sitzung vom 1. Juli 1899, an welcher Theil genommen haben: 1. Reck, Amtsrichter, als Vorsitzender; 2. Dobbert; 3. Pentzen, als Schöffen; Schmittendorf, Assessor, als Beamter der Staatsanwaltschaft; Henske, Gerichtsaktuar, als Gerichtsschreiber; für Recht erkannt: Der Angeklagte ist der öffentlichen Beleidigung in 2 Fallen schuldig und wird deshalb kostenpflichtig mit 60' Mark — sechzig Mark — Geldstrafe, im Nichtbeitreibungsfalle mit zwölf Tagen Gefängniß bestraft. Dem beleidigten Kaufmann Siegfried Wallst ein wird die Befugniß zugesprochen, den erkennenden Theil des Urtheils binnen vier Wochen nach Rechtskraft auf Kosten des Angeklagten durch einmalige Einrückung in das „Berl. Tageblatt" öffentlich bekannt zu machen, gez. Reck. Henske. — Am 13. Januar stand Albert Neumann- Fernthal wieder zpegen Verübung „Groben Unfugs" vor der 8. Strafkammer des Berliner Landgerichts I. Er hatte eines Tages an der Ecke der Jäger- und Friedrichstraße seine Druckschriften in lauter Weise und unter Anwendung von Kraftausdr cken wie „Judenpack" und dergleichen angepriesen. Zwei Männer jüdischen Glaubens nahmen daran Aergerniß und veranlaßten die Strafanzeige. Das Schöffengericht erkannte seinerzeit auf Freisprechung, der Staatsanwalt legte jedoch Berufung ein. Die am 13. d. M. vor der Berufungskammer stattgehabte Verhandlung endete mit der Verurtheilung des Angeklagten zu einer Woche Haft. Der Staatsanwalt hatte sogar vier Wochen Haft beantragt. Als „Heimstätte für deutsche Männer und Frauen" empfiehlt Ahlwardt's Schwiegersohn, B o d r k, sein neues Bierlokal mit weiblicher Bedienung. Er betont gleichzeitig in einem Geschäftscirkular, daß er „keinen einseitigen antisemitischen Bestrebungen mehr dienen werde". X Breslau, 4. Januar. Der „Jüdische Rede- und Diskutierklub Gr ätz" hat am 23. v. Mts. eme zahlreich besuchte Versammlung abgehalten, in welcher Herr Paul Posener in einem