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Im deutschen Reich · 1899-12-01 · Heft 12 (Dezember 1899) · p. 646

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 12 (Dezember 1899)
Article
Ein Stück Mittelalter am Ende des 19. Jahrhunderts
Date
1899-12-01
Page
646 (sequence 6)
Language
German
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646 3m deutschen Reich. und theilte dieses durch einen mir mitgegebenen Brief dem Herrn Amtmann mit. Beim Fortgehen wünschte mir der Herr Graf noch besten Erfolg und stellte mir in der Angelegenheit seinen Schutz zu jeder Zeit zur Verfügung. Abends um 9 Uhr schrieb der Herr Amtmann Graßhof noch die Anzeige und sandte dieselbe in einem eingeschriebenen, per Eilboten zu bestellenden Brief an das „Haller Kreisblatt" und am folgenden Tage wurde die Annonce veröffentlicht: 300 Mark Belohnung. Der toaufmniui Bergfeld Hierselbst Hai für denjenigen, welcher ihm den Urheber des ebenso imwahren, wie böswilligen und unsinnigen Gerüchtes, betreffend den Neubau der hiesigen Synagoge, so zur Anzeige bringt, datz er ihn gerichtlich zur Verantworümg ziehen kann, eine Belohnung von 300 Mark ausgesegt. Die Summe von 300 Mark ist heute auf dem Amte hinterlegt worden. Versmold, 23. November 1809. Tie Polizeibehörde. Graßho f, Aurtmann. Am Freitag brachte ich meine Vollmacht dem Herrn Justizrath Bock; am gleichen Tage (das „Haller Kreisblatt" war hier noch nicht ausgetragen) wollte eine Kundin aus Greffen im Kreis Warendorf zu uns. Als sie bei einer Dampfdreschmaschine vorbeiging, wurde ihr von den dort beschäftigten Arbeitern zugerufen, „nicht zum Juden Bergfeld zugehen, da sie dort in eine Klippe fiele und geschlachtet würde". Die Frau ließ sich aber nicht beirren, kam zu uns und erzählte den Vorfall. Selbstredend ist auch dieser Fall dem Herrn Justizrath Bock mitgetheilt worden. Die Schulkinder der Bauernschaft Hesseltcich bei Versmold hatten von dem Gerücht Herrn Lehrer Nümker erzählt, der, wie er mir, als er am Donnerstag von Thatenhausen heim kam, sagte, bereits die Kinder über die Grundlosigkeit des Gerüchtes aufgeklärt hatte. Jetzt wolle er auch den Kindern noch sagen, daß ich den Klageweg beschritten habe. Beim katholischen Pfarrer, Herrn Pastor Tiemann, zu dem mein Bruder ging, hörte dieser, daß der Herr die Kinder soeben über die Auslegung des achten Gebotes unterrichtet und dabei die Angelegenheit gestreift, wobei er sehr aufmerksame Hörer gehabt habe. Sonntag unterbreitete ich die Sache dem „Jburger Kreisblatt", wo dann nachfolgender Artikel erschienen ist:

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