Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1899-12-01 · Heft 12 (Dezember 1899) · p. 640

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 12 (Dezember 1899)
Article
Die Anstellung jüdischer Richter im Großherzogthum Hessen
Date
1899-12-01
Page
640 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2316602-2316650-2316662-2325090--06085-2325178
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

640 3m deutschen Reich. Kleinstaates derselbe Vorgang, der in der Geschichte der deutschen Juden und vielleicht der Juden überhaupt so oft beobachtet wird, wir haben uns zu lange zu viel gefallen lassen, wir haben uns nicht um die Vertheidigung unseres guten Rechts gerührt, wir sind nicht früh genug in den Kampf um's Recht eingetreten und haben es so verschuldet, daß man uns geradezu den Einwand einer Verjährung unserer Rechte entgegenzuhalten wagt. Die Erklärung des Herrn Dittmar hat die hessischen Juden aufgerüttelt, sie hat die Wirkung gehabt, daß jeder einzelne sie wie einen Peitschenhieb empfindet und entschlosien ist, sich an dem ihm aufgezwungenen Kampfe mit allen Kräften zu betheiligen. Dieser Kampf wird aber nicht beendet werden, bevor den hessischen Juden das gewährt ist, waS ihren Glaubensgenosien in Preußen, Bauern, Baden und den übrigen Bundesstaaten längst nicht mehr verweigert wird. Ob es vom Standpunkte eines hessischen Staatsmannes klug ist, eine Politik zu verfolgen, welche die hessischen Juden zu naheliegenden Vergleichen zwischen den Zuständen in Hessen und anderen Bundesstaaten veranlassen muß, kann und wird sich Minister Dittmar selbst beantworten. Jedenfalls aber müssen wir ihm aufrichtigen Dank dafür sagen, daß er es verstanden hat, die hessischen Juden aus ihrem bisherigen Schlummer zu erwecken, und dieser Dank ist ihm auch dann sicher, wenn er vielleicht eines Tages Veranlassung hat, die Justizsiegel einer andern Hand zu übergeben. Minister und Ministerien kommen und gehen, unsere Zeit hat uns daran gewöhnt, auch mit dem Wechsel scheinbar feststehender Staatsmänner zu rechnen, ewigen Bestandes aber ist der Grundsatz, unter dem die hessischen Juden den Kampf um's Recht führen: Justitia fundamentum regnorum.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.