Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 11 (November 1899)
- Article
- [Ohne Titel] / Stade, Bernhard
- Date
- 1899-11-01
- Page
- 633 (sequence 1)
- Language
- German
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633 Eingesandt. Unter der Überschrift „ Ein bedeuts arn eS,Outachten über den sogen. RiLualmord" veröffentlichte die frei» sinnige „Königsbergs Hartunz'sche Zeitung" nachstehender Schreiben des 'Geh. Kirchenrath Peofeffor Dr. B. Stade zu Gießen an den Rabbiner Dr. Beermann in Insterburg: Sehr geehrter Herr Doktor Meine Meinung über die Blutbeschnldigung habe ich bereits aus Anlaß des Tisza-Eszlarer Prozesses traurigen Angedenkens auf's Unzweideutigste geäußert. Da sie sich in den damals gedruckten Urtheilen befindet, so ist eigentlich keine Ursache, darauf zurückzukommen. Da man aber Leider gerade Selbstverständliches zuweilen nicht oft genug sagen kann, so will ich Ihnen Ihre Bitte nicht abschlagen. Ich habe begreiflicherweise kein Unheil darüber, wer den Mord, um den es sich im Polnaer Prozeß gehandelt hat, begangen hat. Selbstverständlich ist weiter die Möglichkeit, daß ein Jude mordet oder zu abergläubischen Zwecken Blut vergießt, vorhanden, wie ja die gleiche Möglichkeit auch bei Christen vorliegt. Sollte das aber von einem Juden geschehen sein, so hat es der Betreffende nicht gethan, weil er Jude ist, geschweige, um eine religiöse Vorschrift zu erfüllen, sondern trotzdem er Jude ist und unter Uebertretung der heiligsten Gebote seiner Religion. Cr hat es gethan, weil die jüdische Religion in seinem Lebyr nicht zur Macht geworden ist. Vom Standpunkt dieser (d. h. der jüdischen Religion) betrachtet, hat er eine abscheuliche Sünde begangen. Wenn in der Christenheit die Kenntnis; der Kirchengeschichte weiter verbreitet wäre, so würden sich keine Christen finden, die die boshafte Nachrede, die Inder: vergössen Blut zu rituellem Zweck. glauben und verbreiten. Sie können dieser: Brief benutzen, wie Sie wollen. Mit freundlicher Begrüßung Ihr ergebener Bernhard Srade. Gießen, den 17. Oktober 1899. Es ist.bedauerlich, daß es am Ende des 19. Jahrhunderts noch der Gutachten christlicher Gelehrten bedarf in einer Sache, die schon auf Grund der religiösen Vorschriften des Judenthums jeder