Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 11 (November 1899)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1899-11-01
- Page
- 605 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2316602-2316650-2316661--05991-2325033- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Umschau. 605 er eS gesagt!" Der tobt« Minister kann den frommen Prinzen nicht Lügen strafen und die lebenden Minister werden sich durch jene Todtenbeschwörung nicht beirren lassen. Die dreimonatliche Beurlaubung des Staatsanwalts Schneider-Swoboda und die Zurückweisung ihrer gegen den Wiener Rabbiner Dr. Güdemannn wegen seiner Äußerungen über den Fall „Simon von Trient" eingereichten Strafanzeigen durch den ersten Staatsanwalt von Kleeborn haben die Wuth der Wiener Ritualmord-Erfinder noch gesteigert. Das Wiener „Deutsche Volksblatt" hat schleunigst die Auffindung der Leiche-eines armen slavischen Knaben in demKeller einerChristin indem nahe der galizischen Grenze gelegenen ungarischen Städtchen Namesto benutzt, um für ein neues Ritualmord-Märchen Unterlagen zu schaffen, aber die ungarische Justiz scheint seinen Wünschen weniger zu entsprechen als dies s. Z. von radikal-czechischer Seite geschehen ist. Was in Kuttenberg bei der Verhandlung im Polna-Prozeß geschah, hat die traurigsten Folgen gehabt, die sich unschwer voraussehen ließen. Es wäre ein Wunder gewesen, wenn die durch die agitatorischen Hetzreden, Flugschriften unddie Phantasie erhitzenden bildlichen Darstellungen von Mordscenen krankhaft gereizten Gemüther der Czechen in Böhmen und Mähren die ihnen so deutlich gegebenen Winkender antisemitischen Agitatoren nicht befolgt hätten. Freilich ist es nicht sehr wahrscheinlich, daß die Kaufläden und Branntweinläden in Holleschau geplündert wurden, um für die angeblich zu rituellen Zwecken gemordete Agnes Hruza Vergeltung zu üben. Die fünf Gendarmen, welche dort gegen eine hundertfach überlegene, von Schnaps und Raub trunkene Masse einzuschreiten hatten, handelten in Nothwehr. Wenn, wie gewöhnlich in solchen Fällen, sich Herausstellen sollte, daß just die von ihren Kugeln getroffenen Opfer nicht unmittelbar an den GewaltLhätigkeiten betheiligt waren, so sind die wirklich Schuldigen unter denen zu suchen, welche unausgesetzt die hundertfach widerlegte Beschuldigung des Ritualmordes verbreiten, die Massen damit aufwühlen und sich selbst weit vom Schüsse halten. In dem in den ersten Novembertagen vom Erzbischof von Olmütz Dr. Kohn erlassenen Hirtenbrief werden die Unruhen, die schon zu Blutvergießen führten. Lief beklagt und von den Diöcesanen wird Gehorsam gegen die Obrigkeit gefordert. Das in dem Hirtenbriefe citierte Wort O'Connels: „Jeder, der zur Gewalt schreitet, sündigt an unserer Nation und stärkt unsere Gegner" enthält eine ernste Mahnung nicht nur für Böhmen und Mähren, sondern auch für solche Deutschen, welche naiv genug sind, fanatischen Dreschflegel- Rednern nationale Gesinnungen zuzutrauen! A. L.