Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 9 (September 1899)
- Article
- Lazarus, Prof. Dr. M., [Rezension]
- Date
- 1899-09-01
- Page
- 511 (sequence 10)
- Language
- German
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Bücherschau. 511 sein, aber die Idee des Einzel-Jch ist es nicht minder, und beide Abstraktionen brauchen darum noch nicht unwahr zu sein, weil sie neben der nominalistischen Wahrheit bxistentjs. est singulorum zugleich geeignet sind, dem Glauben an eine providenzielle Teleologie der organischen Einheiten im Sinne der aristotelischen Entelectrie Rechnung zu tragen. Vom ethischen Standpunkt muß man, wie jetzt auch positivistischer Ethiker, wie Jodl, I)eu, neben dem realen Prinzip der sozialen Nützlichkeit ein ideales Prinzip anerkennen, nämlich die, wie auch immer gewordene, nach menschlichem Wollen, Empfinden und Denken unentbehrliche sittliche Norm, den idealen Typus der „rechthandelnden" Persönlichkeit, dessen subjektiver Niederschlag die Stimme des Gewissens ist, welches oft gegen die konkreteren Forderungen sozialer Nützlichkeit entscheidet. (Vgl. hierzu Lazarus, § 201, S. 216 ff., die Unterscheidung zwischen Gütern und Personen.) Dieser Typus sittlicher Rechtschaffenheit entspricht dem idealen Element in aller sittlicher Zweckbestimmung, dem Bewußtsein, das Sittliche um seiner Güte, Heiligkeit, Vernünftigkeit selbst willen, also als Selbstzweck, zu wollen, ob diese vernünftige Zwecksetzung nun mit Kant mehr blos international, allgemein, gleichartig gedacht wird oder mit Herder mehr als national bedingt, weil ursprünglich in die Wiege deS Volksthums eingebettet erkannt wird. Kant selbst hat die Ethik ganz in die Metaphysik verwoben; nennt er doch umgekehrt die ganze Philosophie nach ihrem Weltbegriff teleologia rationis humanae; Herder hat in den Ideen zu einer Philosophie der Geschichte der Menschheit die allgemein menschliche Zweckbestimmung auszugleichen versucht mit dem werthvollen Ausschnitt partikulär-menschlicher Interessen, dem Volksthum, dessen Besonderheit zu würdigen auch Kantus Vernunstprinzip keineswegs unmöglich macht. Und ich sehe nicht ein, weshalb beides mit einer spezifisch jüdischen Ethik unvereinbar sein sollte. Das originale Judenthum trägt die Keime zu beiden in sich: zur Werthschätzung des nationalen Volksthums und zur energischen Verwirklichung kosmopolitischer Universalität. Es wird ja beides auch im Christenthum, und in gewissem Sinne ungehinderter nicht nur, sondern auch vielleicht eben deshalb harmonischer, freier, konsequenter zur Darstellung gekommen sein; man wird es den: Unterzeichneten nicht als Unbescheidenheit auslegen, 'wenn er, in dieser Zeitschrift als Bekenner eines anderen Glaubens freundlich zu Gaste geladen, dieser Ueberzeugung gleichwohl Ausdruck geben muß. Aber andererseits ist es einfach eine Pflicht der Gerechtigkeit, anzuerkennen, daß das ursprünglich im partikulären Volksthum wurzelnde gesetzliche Judenthum trotz der größeren Spannung, in welche