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Im deutschen Reich · 1899-09-01 · Heft 9 (September 1899) · p. 495

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 9 (September 1899)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1899-09-01
Page
495 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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Vereinsnachrichten. 495 -er Zeuge erwarten, daß auf feinen Wunsch, eS möge ihm gestattet sein, den Satzungen seiner Religion nachleben zu können, Rücksicht genommen werde. In einer Entscheidung des Breslauer Oberlandesgerichts vom 3. April 1898 werde ausgeführt, daß, wenn die Feiertage der Juden keine allgemeine im Sinne des Gesetzes seien, doch ein hoher Feiertag auch bei den geduldeten Religionsgesellschasten eine genügende Entschuldigung sür das Ausbleiben eines Zeugen sei. Bereits am folgenden Tage ging der Bescheid des Präsidenten des Kgl. Kammergerichts ein, daß er zwar nicht in der Lage sei, im Aufsichtswege die von dem Amts- und Landgericht zu Neu- Nuppin getroffenen Entscheidungen zu mißbilligen und das Amtsgericht anzuweisen, den Termin zu verlegen. In dem Bescheide hieß es aber dann weiter: „Nach dem geltenden Recht haben die Juden kein Rechtdie Anberaumung von Terminen auf andere Tage als die jüdischen Feiertage zu fordern. Aus Gründen der Billigkeit ist indeß bei der Anberaumung von Terminen wie bei Gesuchen um Terminverlegung immerhin auf die religiöse Ueberzeugung der Juden gebührende Rücksicht zu nehmen. Nur darf diese Rücksichtnahme nicht zur Beeinträchtigung anderweitiger Jntereffen, insbesondere nicht deS Jntereffes anderer Parteien führen. Ob im vorliegenden Fall aus Billigkeitsgründen ohne Beeinträchtigung des Geschäftsgangs bei dem Amtsgericht zu Neu-Ruppin und ohne Schädigung des Jntereffes der Parteien dem Anträge des S. stattgegeben werden könnte, kann von mir bis zum 5. d. M. nicht mehr festgestellt werden. Ich habe indeß die Beschwerdeschrift dem Amtsgericht zu Neu-Ruppin mit dem Aufträge zugesandt, in eine nochmalige Prüfung deS Gesuchs unter Berücksichtigung der angegebenen Gesichtspunkte einzutreten.^ Die erfreuliche Wirkung dieses Auftrages war die sofortige Aufhebung des Termins. Im Interesse jüdischer Eltern, welche etwa beabsichtigen, ihre Töchter einer in der Nähe der Potsdamer Brücke befindlichen Privatschule zuzuführen, veröffentlichen wir nachstehendes Schreiben, welches ohne Nennung von Namen in der hiesigen Nepräsentanten-Sitzung vom 17. September zur Kenntniß gelangte: Sehr geehrte Frau! Fräulein.erinnert sich Ihrer als sehr liebenswürdige Schülerin und ist gern bereit, Ihre Kleine in ihre Anstalt anfznnehinen. Nur möchte Fräulein.noch einmal darauf aufmerksam machen, daß sie Kinder anderen Glaubens nur dann anfnchmen kann, wenn der Geist, der in der Anstalt

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