Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1899-08-01 · Heft 8 (August 1899) · p. 397

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 8 (August 1899)
Article
Ein verkanntes Proletariat
Date
1899-08-01
Page
397 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2316602-2316650-2316658-2324435--05582-2324539
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Lin verkanntes Proletariat. 397 sich im allgemeinen in den Kellern oder den höheren Stockwerken der Häuser, und während der Inspektor die Treppe hinauf oder herunter geht, verschwinden die Arbeiter und Arbeiterinnen, die unter gesetzwidrigen Verhältnisien beschäftigt sind (zu jugendliche Arbeiter, Frauen, welche in der Nacht arbeiten) allesammt in ein paar Augenblicken unter oder in den mit einem Haufen Kleidern bedeckten Betten, in den Schränken u. s. w. Wenn sie dann der Inspektor aus ihren Schlupfwinkeln hervorholt, thun sie so, als wüßten sie von gar nichts und erklären ganz einfach, daß sie zum Besuch gekommen seien; überrascht sie der Inspektor am Sonntag, so geben sie vor, für sich selbst oder für Freunde zu arbeiten. Mr. Lakemann, der Oberinspektor der Fabriken und Werkstätten, erzählt in seinem Bericht von 1894, daß bei einer Visitation einer Werkstatt die Meisterin in der Küche angetroffen wurde, wie sie gerade mit ihren Arbeiterinnen Karten spielte. „Sie scherzte geistreich mit dem Inspektor, fragte ihn, ob er mitspielen wollte, und sowie der Inspektor fort war, begann die Arbeit wieder/") Also, selbst wenn die Inspektoren wissen, daß man sie hintergeht, können sie doch nichts ausrichten. Allerdings soll in jeder Werkstatt ein Auszug des Gesetzes über die Beschäftigung von Frauen und jugendlichen Personen, „Factory and "Workshops aots, 1878— 1897" an der Wand angeschlagen sein, aber nur in den großen Werkstätten wird diese Vorschrift beobachtet. Arnold White sagt, daß die Arbeiter die Anschläge wahrscheinlich gamicht einmal lesen könnten, da dieselben in englischer Sprache abgefaßt, die Arbeiter aber meistens Ausländer seien. Die Verordnung wird gewöhnlich in einer Schublade aufgehoben und nur dann hervorgeholt, wenn der Besuch des Inspektors zu erwarten ist; sie verschwindet danach aber sogleich wieder bis zum nächsten Besuche?) Noch weniger können die Inspektoren hinsichtlich der sanitären Verhältnisse ausrichten. Sicherlich wird der Arbeitgeber nie so handeln, wie er sagt, und die Verhältnisse bleiben wie sie gewesen. Der Arbeiter selbst verwünscht den Inspektor mindestens ebenso sehr wie der Arbeitgeber. Denn wenn der erstere die Werkstatt schließen läßt, wird der Arbeiter brodlos; auch wird er 1) Jewisk Ckronicle, 21. Juni 1895. 2) Fifth Report, S. 105.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.