Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1899)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1899-06-01
- Page
- 376 (sequence 4)
- Language
- German
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376 Im deutschen Reich. Charakter des Judenthums hinzustellen, während sie selbst die Träger und Förderer des internationalen Anarchismus seien. Der Ausgang der Dreyfus-Sache habe aber gezeigt, daß die Gerechtigkeit schließlich doch immer den Sieg davon trage; deshalb werde der Antisemitismus auch in Deutschland nicht von Dauer sein. Wie das Salz in der Speise, die es würze, zergehe, werde dann freilich auch der Central- Verein, dem kein Feld der Thätigkeit mehr übrig bleibe, eingehen mästen, aber er werde seine Thätigkeit dann gern einstellen in dem Bewußtsein, seine Aufgabe nach Kräften gelöst zu haben. — Da sich nach dieser mit lebhaftem Beifall aufgenommenen Rede Niemand zum Worte meldete, schloß der Vorsitzende die Versammlung mit herzlichen Wünschen für einen frohen Verlauf der Sommerferien. A. L. Briefkasten der Redakiton. Auf mehrere Anfragen erwidern wir: „Jüdischer Denn n z i a n t e n v e r e i n" ist der Ehrentitel, mit dem uns die antisemitischen Agitatoren besonders dann bedenken, wenn sie mit den Strafbehörden in Konflikt gerathen sind. Herr Reichstagsabgeordneter Bindewald hat in der Pückler-Versammlung uns einmal wieder mit dem Vers erwähnt: Der grösste Lump im ganzen Land Ist und bleibt der Denunziant. Wir müflen darauf einmal erwidern: In Deutschland gilt das Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft. Der Angegriffene kann die Strafklage nur erheben in Fällen der-Beleidigung und Körperverletzung. .Wird ein frivoler Angriff auf ein anderes Rechtsgut als das der persönlichen Ehre verübt, so kann die Strafklage von dem Angegriffenen nur durch die staatliche Anklagebehörde erhoben werben. Hätten wir das Klagerecht, so würden wir die Klage selbst führen. Obwohl wir aber als Partei nicht auftreten können, nehmen wir keinen Anstand, uns offen zu den von uns gestellten Strafanträgen zu bekennen. Das Odium des heimlichen Denunzierens kann uns nicht treffen, die wir, treu unserem Programm, imvollenLichtederOeffentl i ch k e i t für unser Recht wirken und arbeiten.