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Im deutschen Reich · 1899-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1899) · p. 370

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1899)
Article
Frankfurt a. M.
Date
1899-06-01
Page
370 (sequence 3)
Language
German
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870 3m deutschen Reich. aufgefordert, sich zu entfernen. Bei den hierauf ei.rgeleiteten Ermittelungen wurde von Ihnen abermals dem betreffenden Marktbeamten gegenüber behauptet, es sei Ihnen von der Sache nichts bekannt, die Angaben müßten als unrichtig zuriickgewiesen werden. Der Magistrat hat in Folge dieses letzteren Vorgangs Weisung ertheilt, das; die Zustimmung der Stadt zur Ueberlassung des Trottoirs an Sie weiter nicht zu erthcilen -sei, uitb er kann sich nicht veranlaßt sehen, hiervon abzugehen, da er nicht durch s e i n c Z u st i m m u n g zur Einräumung der Trottoirbenutzung an Sie dazu beitragen will, daß die fragliche im st ä dtis ch en Eigen» t f; u m p ehende Trottoir fläche durch Sie zu A e r g e r n i ß e r r e g e d e n a n t i s e m i t i s ch e n Demonstrationen V e r w e rl d u n g finde t." Der Antrag auf Verweisung an einen. Ausschuß findet keine Unterstützung und man geht über die Eingabe zur Tagesordnung über." Der „Frankfurter Ztg." wird aus Paris berichtet: B ernard L a z a r e richtet in der „Aurore" ein Schreiben an Trarieux, den Präsidenten der „Liga der Menschenrechte", in welchem er betont, daß diese Liga bei ihren Dankesbezeugungen manchen verdienten Mann vergessen habe. „Ich gehöre," sagt Lazare, „jener Raffe an, die nach Renan zuerst die Idee der Gerechtigkeit in die Welt einführte. Für meine Glaubensgenossen will ich, daß man es erzähle: Der Erste, der sprach, der Erste der auf st and für den jüdischen Märtyrer, war ein Jude, ein Jude, der in seinem Blut und Fleisch die Leiden fühlte, die der Unschuldige duldete; ein Jude, der wußte, welchem Volk der Parias, der Enterbten, der Unglücklichen er angehörte und der' aus aus diesem Bewußtsein den Willen schöpfte, zu kämpfen für das Recht und für die Wahrheit." K Kassel, 4. Juni. Die Hofbuchdrucker Gebr. Gotthelft, welche die hiesigen Anschlagsäulen gepachtet haben, weigerten sich, ein ihnen von der Firma Thiele gesandtes Plakat, welches den Titel „Die Judengefahr in Kassel" trug, an die Säulen heften zu laffen, weil sie der Ansicht waren, daß ein solches Plakar gegen § 186 des Reichsstrafgesetzbuches verstoße. Nachdem Thiele vergebens beide Beschwerde-Instanzen angerufen hatte, kam die Sache vor den ersten Senat des Oberverwaltungsgerichts, der am 12. Mai d. I. den von dem antisemitischen Abg. Werner vertretenen Kläger abwies. In der Urtheilsbegründung wurde ausgeführt, daß eine polizeiliche Verfügung im Sinne des Landesverwaltungsgesetzes nicht vorliege und

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