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Im deutschen Reich · 1899-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1899) · p. 369

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1899)
Article
Frankfurt a. M.
Date
1899-06-01
Page
369 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 369 berichtet über die gestrige Stadtverordneten-Versammlung: „Auf die Eingabe des Gastwirths Laaß (Besitzer des „judenreinen Kölner Hofs") theilt der Magistrat die Gründe mit, die ihn veranlaßt haben, die Benutzung des Bürgersteigs vor dem Grundstück des Petenten zum Wirthschaftsbetrieb nicht mehr zu gestatten. Oberbürgermeister Adickes konstatirt zur Vermeidung irrthümlicher Auffassung: die Straßen- und Verkehrspolizei ist Sache des Polizei- Präsidenten, die Straßen aber sind Eigenthum der Stadt, und darüber hat der Magi st rat zu verfügen. Beide Stellen müssen also zu einer Genehmigung, wie in dem vorliegenden Falle, einverstanden sein. Im Uebrigen möchte Redner Werth darauf legen, daß die vom Magistrat dem Gastwirth Laaß ertheilte Antwort in ihrem vollen Wortlaut öffentlich bekannt wird. Die Antwort wird hiernach verlesen. Sie lautet: „Auf die. Eingabe vom 5. l. Mts. gereicht Ihnen das Folgende zum Bescheid: 1. Am 27. Juli p. Js. ging beim Magistrat eine Beschwerde darüber ein, das; am Tage zuvor auf eiueiu der Tische, welche auf der im Eigenrhnm der Stadt stehenden Trottoirfläche vor Ihrem Gasthause aufgestellt waren, ein Plakat gestanden mit der Aufschrift: „Juden ist d e r A u s e n t h a l t h i e r n i ch t gestattet". Die in Folge dessen stattgehabten Ermittelungen bestätigen die Nichtigkeit dieser Angabe, imd es tuiirbc noch am 27. Juli v. Js. das fragliche Plakat auf einem der dort aufgestellten Tische auf einem Ständer stehend vorgcfunden. Hiernach wurdet: Sie seitens des beauftragten städtischen Marktbeamten, dem Sie angaben, nichts von der Allfstellung des Plakates zu rvissen, welches vielmehr von Jemanden von Ihrem Personal ausgestellt sein müsse, aufgefordert, die Aufstellung dieses Plakates für die Zukunft zu unterlassen und sich jeder Benutzung des Ihnen zur Bestellung mit Wirthschaftsgegenständen jiberlassenen Trottoirgeländes zu antisemitischen Demonstrationen zu enthalten, anderenfalls Sie zu gewärtigen hätten, das; Sie die Erlaubnis; zur Benutzung des Trottoirs für Wirthschastszwecke nicht weiter erhalten würden. 3. An: 20. September 1898 lies bei dem Magistrat eine neue Beschwerde ein. Danach wollte an: 22. August v. Js. ein Fremder, welcher am Hauptbahnhos angekommen war, an einem der vor Ihrem Gasthofe auf dem Trottoir stehenden Tische eine Erfrischttug cinucftmcu; der Kellner, an den er sich tvandte, stellte indes; ein Plakat mit der eingangserwähnten Aufschrift ans den Tisch, und als der betreffende Reisende sein Befremden hierüber äußerte,! wurde er^von einem hinzntretenden Herrn — seinem Auftreten nach dem Gasthofbesitzer — in schroffer Weise

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