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Im deutschen Reich · 1899-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1899) · p. 316

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1899)
Article
Die Pückler-Reden vor Gericht
Date
1899-06-01
Page
316 (sequence 8)
Language
German
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316 Im deutschen Reick. das hier nicht in Frage kommt. Es ist ihnen auch zu Gute gehalten worden, daß sie im politischen Kampfe stehen und von ihrem Gegner gereizt worden sind. — Außerdem hat der Gerichtshof auf Unbrauchbarmachung der Platten erkannt. Von der Festsetzung einer Ordnungsstrafe für den Rechtsanwalt Ulrich hat der Gerichtshof abgesehen, weil er in der Geltendmachung einer Meinungsverschiedenheit mit dem Vorsitzenden einen Grund zur Verurtheilung nicht erblickt." Gegen dieses Urtheil ist von dem Vertheidiger Wilberg'S und Bruhn's, Rechtsanwalt Dr. Hahn-Charlottenburg, Revision angemeldet worden. Die antisemitische Presse hat den tiefen Eindruck der Berliner „Pückler-Verhandlung" durch allerhand Wortklaubereien abzuschwächen versucht und für ihren Kummer darüber, daß die antisemitische Fiktion von dem „fremden Volke" an Gerichtsstelle so energisch zurückgewiesen wurde, einen Balsam in der Bezeichnung der Juden als einer besonderen „Bevölkerungsklasse" gefunden. Das sind die Juden ebenso wie die Protestanten, Katholiken. Mennoniten :c. durch ihr Religionsbekenntniß, nicht aber in bürgerlicher Beziehung. Sie sind durch Sprache, Sitte und Gesinnung Deutsche, haben sich als solche gefühlt und bewährt, treu und opferfreudig alle Bürgerpflichten erfüllt, noch ehe man ihnen dafür volle bürgerliche Rechte gewährte. Der „Deutsche Antisemiten-Bund" hatte in dem Kaisersäale von „Buggenhagen" am Moritzplatz am 8. Juni eine Versammlung veranstaltet, welche von dem Vorsitzenden des Bundes, Wilhelm Kretzer, mit einer Ansprache eröffnet wurde, in welcher derselbe die stürmisch bejubelte Frage aufwarf: „Wird denn bei uns noch im Namen des Königs Recht gesprochen oder im Namen Israels?" Der Redakteur der „Staatsbürger-Ztg.", Johannes Wilberg, sprach sodann über seine Verurtheilung wegen Veröffentlichung der Pückler-Reden und erklärte: „Wenn wir statt zu 200 Mk. zu 2000 Mk. verurtheilt worden wären, so könnten wir, die „Staatsbürger-Ztg." und ich, doch auch in aller Zukunft nicht anders handeln als bisher, d. h.. wir würden trotzdem, wie seit Jahrzehnten, weiterkämpfen im Geiste des Grafen Pückler mit den Dreschflegeln des Geistes für Deutschkhum und Christenthum gegen

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