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Im deutschen Reich · 1899-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1899) · p. 309

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1899)
Article
Die Pückler-Reden vor Gericht
Date
1899-06-01
Page
309 (sequence 1)
Language
German
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im ♦ Leitschrtft des Centralverems deutscher Staatsbürger jüdische« Glaubens. Erscheint zwölfmal im Jahre. ■ ■ V. Jührg. Berlin. Juni und Juli ,399. Uk. 6 U. 7. Die Mckler-Reden vor Gericht. ^Mor der 9. Strafkammer des Berliner Landgerichts I hatten sich am 3. Juni d. I. die Herausgeber und die verantwortlichen Redakteure der „Staatsbürger-Ztg." und des „Deutschen General-Anzeigers" wegen Vergehens gegen § 130 des Strafgesetzbuchs (Aufreizung zum Klassenhaß) zu verantworten, weil sie die vom Grafen Pückler am 15. Januar und 18. Februar d. I. in Klein-Tschirne gehaltenen „Dreschflegel-Reden" abgedruckt und auch durch Vertheilung von Sonderabdrücken in den Straßen verbreitet hatten. Den Vorsitz in der Verhandlung führte. Landgerichtsrath B 0 i s l t>; die Anklage vertrat Staatsanwalt E g e r, der Angeklagte, Redakteur der „Staatsbürger-Ztg.", Johannes Wilberg, wurde durch Rechtsanwalt Dr. Hahn, der Verleger des genannten Blattes, B r u h n, durch Rechtsanwalt Aehnelt. der Herausgeber und der Redakteur des „General-Anzeigers", Carl Sedlatzek und Schürkämper wurden durch Rechtsanwalt Ulrich vertheidigt. Der Text der beiden Reden, welchen Graf Pückler beiden Redaktionen mit der Bitte um Weiterverbreitung eingesandt hatte, schien auch den Beklagten nicht ungefährlich, da sie die ärgsten Kraststellen entweder ganz fortgelasien, oder durch Striche markiert haben. Die Redaktion des „General- 21

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