Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1899)
- Article
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur [Rezension]
- Date
- 1899-05-01
- Page
- 305 (sequence 4)
- Language
- German
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Bucherschau. 305 Dem wissenschaftlichen Theile folgen zwei spannende Novellen, sowie „Mittheilungen auS dem Verband der Verein« für jüdische Geschichte und Literatur in Deutschland"! In diesem Abschnitte finden wir die Statuten des Verbandes, ein Verzeichniß der ihn bildenden 107 Vereine und «ine Uebersicht über die im Winterhalbjahr 1898/99 gehaltenen Vorträge. Dieses Verzeichniß legt ein schönes Zeugniß für die lebhafte Pflege geistiger Interessen unter unseren Glaubensgenossen ab, denen man so vielfach vorwirst, lediglich für materiellen Genuß Sinn zu haben. Dem Verbände können wir zu seinen Bestrebungen nur von ganzem Herzen Glück wünschen. Nützlich wäre es, wenn er zu seiner bisherigen Thätigkeit, welche durch Z 2 der Statuten bestimmt wird, noch die Einrichtung von Wanderbibliotheken fügte, wie fie nach englischem Muster jetzt auch in Deutschland, z. B. vom Verein für Volksbildung, begründet werden. C. G. Der 28. Jahresbericht des Israel. Unterstützungs-Vereins zu Wiesbaden für das Jahr 1868 enthält einen von Herrn Benedict Straus verfaßten Aufsatz über Armenpflege, in welchem das auch für die Abwehr des Antisemitismus hochwichtige Thema in beachtungswerthester Weise behandelt ist. Der Verfasser bestreitet, daß mit den kolossalen Summen, welche von jüdischer Seite zu Wohlthätigkeitszwecken gespendet werden, den Armen wirklich geholfen wird, und beklagt, daß bei den vielfachen Erörterungen der Frage, wie die jüdische Armenpflege in geordnete Bahnen zu lenken sei, bisher immer der Schluß-Refrain: „Grau ist alle Theorie!" gewesen sei. Die anerkennenswerthen Bestrebungen der auf Anregung des Deutsch-Israel. Gemeindebundes gebildeten Bezirks- und Provinzial-Vereinigungen hätten allerdings zur Errichtung von Kassen geführt, an welchen zu bestimmten Tagesstunden Almosen verabreicht werden. Der Wanderbettler belästige nun nicht mehr die einzelnen Gemeindemitglieder, aber die Wanderbettelei sei dadurch nicht vermindert, geschweige denn beseitigt worden. Aus der sogenannten „Schubkasse" mit Eisenbahnbillet und Zehrgeld versehen/ gelange der Bettler von Stadt zu Stadt; aus der „Landplage" für die Gemeindemitglieder sei «ine „Eisenbahnplag«" für die Kassen geworden. Allerdings würden notorische Schwindler durch Register und Listen seitens der Kassenvorstände früher entlarvt; sie können frühzeitig andern Verbänden angezeigt oder auch der Bestrafung überwiesen werden. Auf dem am 18. Oktober v. I. vom Gemeindebunde einberufenen Verbandstage habe der Referent, Herr Eugen Rosenstiel, in lichtvollem Vortrage das Thema „Wander-