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Im deutschen Reich · 1899-05-01 · Heft 5 (Mai 1899) · p. 298

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 5 (Mai 1899)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1899-05-01
Page
298 (sequence 5)
Language
German
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298 Am deutschen Reich. war, also nicht der Mann ist, den man mit Fug und Recht für AehnlicheS zur Verantwortung zu ziehen berechtigt ist. Ob diese „subjektive Freisprechung" dem Grafen Pückler große Befriedigung gewährt oder ob er nicht lieber zu 100 Wirk Grlastrafe verurtheilt worden wäre, geht nur ihn an und ist wirklich nur Sache der „subjektiven Auffasiung". Uns genügt vollständig, daß von einem deutschen Gerichtshof in seiner Rede eine Aufreizung im Sinne des § 130 gefunden und daß diese strafbare Handlung eine geradezu vernichtende „objektiv e"Verurtheilun zerfahren hat. Nicht mit dem einzelnen Mann, der uns herzlich gleichgiltig ist, kämpfen wir; uns ist es immer nur um die Sache zu thun, hier besonders nur darum, daß deutsche Richter in diesen Hetzreden gegen eine auf den Schutz der Gesetze angewiesene wehrlose Minderheit des deutschen Volkes eine strafbare Handlung festgestellt haben, die nur gerade diesem Herrn nicht zugerechnet werden konnte. Das ist weit mehr werth als wenn dem Grafen Pückler eine Geldstrafe von 100 Mark auferlegt worden wäre, die dem begüterten Mann gewiß weit weniger geschadet hätte als das gerichtsnotorische Zeugniß, „daß er der Tragweite seiner Reden sich nicht voll bewußt ist." Der „Deutsche General-Anzeiger" Sedlatzeck's berichtete am 17.Mai: „Unser Pückler-Prozeß kommt am 3. I u n i d. I., mittags 12 Uhr, Alt Moabit 11 *, Saal 55/56, vor der 9. Strafkammer des Kgl. Landgerichts I zur Verhandlung. Der Eröffnungsbeschluß ging uns Montag Abend zu." Die im X und NO wohnenden Mitglieder des Central- Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hielten am 25 v. MtS. im Saale der Brauerei „Pfefferberg" eine sehr zahlreich besuchte Versammlung ab. In derselben hielt Herr Rabbiner Dr. Königsberger aus Pieschen einen Vortrag über „Aphorismen aus dem Jdeenkreise des Judenthums", in welchem die jüdisch« Auffasiung der Begriffe „Ehre", „Verdienst" und „Lobpreisung" in geistvoller Weise erläutert und insbesondere betont wurde, daß in dem Jdeenkreise des Judenthums nichts liege, was zu Angriffen auf dasselbe berechtige. An den beifällig aufgenommenen Vortrag schloß sich eine kurz« Debatte. A. L.

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