Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1899-05-01 · Heft 5 (Mai 1899) · p. 288

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 5 (Mai 1899)
Article
Berlin
Date
1899-05-01
Page
288 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2316602-2316650-2316656-2324114--05360-2324216
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

288 3m deutschen Reich. mann, und jeder, der bei ihm sein Geld ausgebe und ihn nicht anzupumpen versuche, sei ihm willkommen, er sei wer er sei." Der schlichte Meinungsausdruck des Neutomischeler GastwirtheS versetzte die Redaktion des Antisemitenblattes in Hellen Zorn, den sie am 7. Mai in einem „Politik und Geschäft" überschriebenen Leitartikel Luft machte, offenbar ohne zu ahnen, welches beißende Pasquill sie darin gegen diejenigen „Antisemiten" losließ, die „a u s der Politik ein Geschäft machen". III Magdeburg, 5. Mai. Gegen einen Führer' der hiesigen Antisemiten, den Kaufmann Wilhelm Kuhnert, der eine Rest» gefängnißstrafe von 4 Monaten verbüßen soll, sich aber verborgen hält, hat der Erste Staatsanwalt einen vom 2. d. Mts. datierten Steckbrief erlassen. chst Kattowitz, 6. Mai. Bei Gelegenheit der Feier des Gedenktages des Gefechts von Oswiecim (27. Juni 1866) wird, der „Kattowitzer Zeitung" zufolge, den in jenem Gefecht gefallenen Kriegern jüdischen Glaubens ein Gedenk st ein gesetzt werden. Die Mittel hierzu haben die jüdischen Kameraden des Kattowitzer Kriegervereins aufgebracht. n Preusrisch-Stargard, 6. Mai. Der Fabrikbesitzer Arie G o l d f a r b wurde in den Vorstand des hiesigen Kriegervereins gewählt. — In Krojanke hat der dortige Kriegerverein den Kaufmann Cohn in den Vorstand gewählt. A: Düsseldorf, 15. Mai. Die Mittheilung, daß der Regierungspräsident zu Düsseldorf ein Sch ächtverbot erlassen habe, ist völlig unbegründet. Die von ihm erlassene Verfügung, welche die Betäubung aller Schlachtthiere (auch der bis jetzt davon ausgenommenen Schafe) anordnet, bezieht sich nur auf das allgemeine Schlachten, findet aber auf das rituelle Schächten keine Anwendung. L Hagen, 2. Mai. Dem hier bestehenden Schwimmverein wurden am 27. März v. Jahres von der Stadtverwaltung 150 M. zur Ausbildung von Volksschülern im Schwimmen bewilligt. In einem „Eingesandt" der „Hagener Ztg." wurde am 30. März beklagt, daß dieser aus städtischen Mitteln unterstützte Verein sich von einer bestimmten Partei in's Schlepptau nehmen lasse. Ter Verein habe zwei achtbare jüdische Mitbürger, die sich zur Mitgliedschaft meldeten, nicht ausgenommen; er könne zwar seine Mitglieder nach Belieben wählen, aber solle bei solchen Grundsätzen nicht städtische Gelder, zu welchen auch Juden beisteuern, in Anspruch

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.