Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 4 (April 1899)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1899-04-01
- Page
- 226 (sequence 3)
- Language
- German
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226 3m deutschen Reich. Herr Rechtsanwalt Dr. Eugen Fuchs einen wiederholt von Kund» gebungen begeisterter Zustimmung unterbrochenen einstündigen Vortrag über das Thema: „Was thut noth?" Weil das Wort von Mund zu Ohr ergreifender wirke als irgend «ine Schrift, sagte der Redner, wolle er hier mündlich darlegen, was uns in dieser Zeit der Roth das Herz bewege, wolle er beweisen, daß zarte Geduld in der Gegenwart der Juden höchster Trumpf nicht sein könne. AIS ein Kind der schweren Zeit sei der Central-Verein entstanden, weil man die Nothwendigkeit erkannte, daß derjenige sich wehren müsse, der angegriffen werde. Wir wollen keine Vorrechte, keine Sonderrechte, sondern nur Erhaltung des durch Gesetz und Verfaffung verbrieften Rechts, das uns auch nicht auf dem Wege der administrativen Praxis geschmälert werden darf. Das Gesetz vom 3. Juli 1869, das nicht als ein Akt der Willkür, sondern nur als her Niederschlag einer tausendjährigen Kultur entstand, soll endlich eine Wahrheit werden. Nicht nach der Landsu-annschast, nicht nach dem Religionsbekenntniß, sondern nur nach dem Wesen der eigenen Persönlichkeit soll der Mensch im Deutschen Reich bewerthet werden. Hier soll es nicht Patrizier und Plebejer, nicht Staatsbürger erster und zweiter .Klasse geben. Das Gesetz vom 3. Juli 1869 ist sehr bald angeföchten worden; woher diese Bewegung kam, wie sie entstand, ist gleichgiltig; sie ist da und muß in Betracht gezogen werden. Erst zeigte sich der ästhetische, dann der geschäftliche Antisemitismus, und schließlich wurde eine große soziale Frage daraus. Aus der Befehdung der Einzelnen wurde ein Kamps gegen die Gesammtheit, ein Rassenkampf — und heute gilt den Antisemiten alles, was mißfällt, als „jüdisch": Schmutz und Pracht, Sozialismus und Kapitalismus — kurz die ganz« Misvre des Daseins legt man den Juden zur Last. In Wirklichkeit hat sich der Antisemitismus zur „Sozialdemokratie des beschränkten Mannes" ausgewachsen. Er hat den Zenith vielleicht schon überschritten, aber wenn auch der Radau nachließ, die Verwirrung der Geister ist geblieben. Man mag über die Bestrebungen lächeln, welche auf die Aufhebung des Toleranzgesetzes, die Konfiskation des jüdischen Vermögens, auf Ausweisungen u. dgl. m. abzi^len, aber tiefernst sind die Dinge, welche die antisemitische Verhetzung bereits durch Vergiftung der Gemüther, durch verleumderische Beeinflussungen, durch rastlose Massenverbreitung fanatisierender Legenden schon zu Stande gebracht hat. Der Vortragende begründete diese Behauptung durch Hinweise auf die Entstehung und den Verlauf des Buschhoff-Prozeffes, des Fleischbesudelungs-Prozesses, durch die Beurtheilung der von Theodor Fritsch