Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 4 (April 1899)
- Article
- Berlin
- Date
- 1899-04-01
- Page
- 217 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 217 Ein zum Zweck der Gründung eines „Allgemeinen AntisrrnitenbundeSfürganzDrutschland" erlassener Aufruf schließt in bezeichnender Weise mit folgenden Worten: „Die Namen der Bundesmitglieder sollen, um deren geschäftliche Schädigung zu verhüten, geheimgehalten werden." DaS „Berliner Tageblatt" berichtete, der antisemitisch« Abgeordnete Liebermann von Sonnenberg, welcker wegen Beleidigung der Inhaber der Firma A. W e r t h e i m in den Vorinstanzen verurtheilt worden, habe einer rechtskräftigen Berurtheilung durch das Kammergericht durch folgende Erklärung vorgebeugt: „In einer am 21. Januar v. I. im Buggenhagen'schen Lokal stattgehabten Volksversammlung habe ich in Betreff eines im Wertheim'schen Geschäfte gekauften Teppichs die Behauptung aufgestellt, eine Dame Hab« dort einen Teppich mit 75 Mark bezahlt und zwei Tag« später bei Hertzog einen gleichen Teppich für 55 Mark erstanden, worauf Wertheim den Kauf rückgängig gemacht habe. Diese Behauptung kann ich nicht aufrecht erhalten, und ich bedauere, sie aufgestellt'zu haben; ich bin' in Betreff des der Sache zu Grunde liegenden Thatbestandes getäuscht worden und erkläre mich bereit, die Kosten des Prozesses zu trag« n." Der bekannte Rechtsanwalt Ulrich hatte in einer Versammlung des Antisemitenvereins einen Vortrag gehalten und dabei die völlig aus der Luft gegriffen« Behauptung aufgestellt, die Firma Wertheim hätte einem Fabrikanten das Waarenlager, das 100 000 Mk. Werth hatte, für 25 000 Mk. abgekauft. In erster Instanz wurde der Rechtsanwalt zu 30 Mk. Geldstrafe verurtheilt; die zweite Instanz sprach ihn ftei; am 6. April hat aber das Kammergericht das erste Urtheil bestätigt, indem es ihm den Schutz des § 193 absprach. Die „Berliner Morgen-Ztg." veröffentlichte folgende ihr zugegangene Zuschrift: „Ich hatte mich bewegen lasten, den „Deutschen General-Anzeiger" zu bestellen. Da meiner Frau und mir schon der Inhalt der ersten Nummer mißfiel, so beschloffen wir. auf eine weitere Zusendung zu verzichten, was meine Frau durch Annahmeverweigerung und Mittheilung an die Redaktion zu bewirken gedachte. Sie schrieb folgende Postkarte: „Hierdurch zur Nachricht, daß ich die Zeitung sofort abbestelle, da selbige mich nicht interessiert." — Darauf hin erhielt ich vom „Deutschen General-Anzeiger" einen Brief, deffen Umschlag den Vermerk „Persönlich zu übergeben" trug, mit der Postkarte meiner Frau. Die Karte enthielt jene Erziehungsgrundsätze des 15