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Im deutschen Reich · 1899-04-01 · Heft 4 (April 1899) · p. 214

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 4 (April 1899)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1899-04-01
Page
214 (sequence 11)
Language
German
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der Firma Ludwig Pick in Nachod in Böhmen in gewaltthätiger Weise gegen die Fabrik vorgingen, eilten, angelockt von der Gelegenheit zu Plünderungen, zahlreiche Landleute der Umgegend herbei, und nun begann unter Gesang und Harmonika-Begleitung ein entsetzlicher Naubzug und ein Werk der rohesten Zerstörung, bei welchem von den czechischen Banden das Eigenthum der deutschen Christen so wenig geschont wurde wie das der Juden. Erst nüt Hilfe des Militärs konnte der Plünderung und Verwüstung Einhalt gelhan werden. Zahlreiche christliche und jüdische Familien Nachods sind dadurch verarmt; diejenigen Thäter, welche nachträglich ermittelt wurden, sehen schwerer Bestrafung entgegen, aber die Frevler, deren Werkzeuge sie waren, werden voraussichtlich straflos bleiben und an anderen Orten ihre Hetzerei gegen Deutsche und Juden fortsetzen. — So haben gewiß auch diejenigen eine große Verantwortung auf sich geladen, welche den in geradezu widersinniger Weise begründeten Antrag unterstützten oder doch zuließen, den neuerdings der christlich - soziale Abg. Schneider im niederösterreichischen Landtage auf Abänderung des Dienstbotenordnungsgesetzes vom 22. Januar 1877 eingebracht hat. Der Vorstand der „Oesterreichisch-Jsraelitischen Union" faßte in seiner Sitzung vom 23. März d. I. den eigenthümlichen Beschluß gegen diesen, die Aufnahme christlicher Dienstboten bei jüdischen Dienstgebern wesentlich einschränkenden Antrag keine Verwahrung einzulegen, trotzdem die Begründung des Antrags die schändlichsten Verleumdungen der jüdischen Hausfrauen enthalt. Maßgebend für den Beschluß 'der „Union" war Folgendes: „Die Juden sind es nicht allein, die in diesem tollwüthigen Schriftstück angegriffen werden. ES werden in gleich unqualifiüerbarer Weise die höchsten Autoritäten des Staates, die obersten Justizbehörden, die Gesetzgebung und Verwaltung beschimpft und verunglimpft, deren Urtheile, Entscheidungen und Verfügungen herabgewürdigt und dem öffentlichen Spott auögesetzt. Es wäre die Pflicht des L a n d m a r s ch a l l S gewesen, diesen Mißbrauch der Jnuuunität spontan dadurch zu verhindern, daß er den Antrag mit seiner ungeheuerlichen Begründung zur Verlesung nicht zugelassen hätte. Da es sich hier nicht blas nur die Ehre der Juden, sondern auch um Ehre und Anseherr aller staatlichen Autoritäten handelt, war der Vorstand der „Oesterreichisch-Jsraelitischen Union" der Ansicht, daß eine Nemedur zunächst Pflicht und Aufgabe jener Faktoren wäre, welche über die Achtung vor dem Gesetz zu wachen haben." Dieser wirküch von rührendster Geduld und bedeutendem Vertrauen zeugende Beschluß der Oesterreichisch - Israelitischen Union macht es erklärlich, daß die Herren Lueger, Strohbach, Schneider unb Konsorten ihr Unwesen ungestört weiter treiben.

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